Im Frühjahr 2019 hat die Landeshauptstadt Hannover ein Faltblatt mit „Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“ veröffentlicht. Es bestehen Zweifel daran, dass es sich tatsächlich um Empfehlungen und nicht um verbindliche Sprachregelungen handelt. So liest man im einleitenden Text: „Wenn eine geschlechterumfassende Formulierung nicht möglich ist, ist der Genderstar (z. B. Antragsteller*innen) zu verwenden.“ Das ist keine Empfehlung, sondern eine Anweisung, die zudem gegen geltendes Recht verstößt. Für den öffentlichen Dienst ist die Verwendung der amtlichen Rechtschreibung verbindlich.
Ko-Publikation mit freundlicher Genehmigung von Peter Eisenberg und von MERTON (www.merton-magazin.de)