|
schwarz-auf-weiss |
texte
|
|
| themenliste ... > |
Universitäten als Unternehmen – Akademische Zerrbilder und ideologische Illusionen einer Anti-Elite Thomas Hering - Fern-Universität in Hagen 1 Verordnete Hochschulrevolution 2 Ziele der Hochschulrevolution 2.1 Offizielle Ziele der Hochschulrevolution 2.2 Verborgene Ziele der Hochschulrevolution 3 Maßnahmen der Hochschulrevolution 3.1 „Leistungsorientierte Besoldung“ nach W2/W3 3.2 „Juniorprofessoren“ nach W1 3.3 Studienabschlüsse „Bachelor“ und „Master“ 3.4 „Moderne“ Führungsstrukturen 3.5 Geplante Abrundungsmaßnahmen 1
Verordnete Hochschulrevolution
Von der breiten Öffentlichkeit kaum bemerkt und angesichts gravierender anderer wirtschaftlicher und sozialer Probleme auch unterschätzt, vollzieht sich zur Zeit in Deutschland eine Revolution des Hochschulsystems. Im Unterschied zu den weitaus mehr Aufsehen und Widerstand erregenden Unruhen von 1968, die im Kern von einer linksextremen Minderheit der Studentenschaft ausgingen (zu deren Ikonen, was die inzwischen regierenden „Alt-68er“ gerne verklären, Massenmörder wie Lenin und Mao zählten), sitzen die heutigen Kulturrevolutionäre an den Schalthebeln der Macht in den Wissenschaftsministerien. Das macht sie wesentlich durchsetzungsstärker, denn während die marxistischen Unruhestifter 1968 noch mit ihren kindischen Versuchen scheiterten, Vorlesungen zu sprengen und Andersdenkende niederzuschreien, vollzieht sich die jetzige Umwälzung mit allen staatlichen Weihen von oben, per Gesetz und Verordnung. Das müßte allein noch nicht schlecht sein, denn die segensreichen preußischen Reformen von Stein und Hardenberg, Scharnhorst und Humboldt hatten ebenfalls allerhöchste, königliche Rückendeckung. Der Unterschied liegt aber darin, daß die damaligen Reformer klassisch gebildete, unabhängige Männer waren, die in Kantscher Pflichterfüllung nach dem Wohle des Staates strebten, dem sie durch geistige Kräfte zurückgeben wollten, was er an materiellen eingebüßt hatte. Sie waren eine Elite und erneuerten Staat und Verwaltung, Justiz und Schule, Armee und Universität, was den beispiellosen kulturellen und in der Folge auch politisch-wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands im 19. Jahrhundert erst ermöglichte. Heutige Parteibuch-Amtsträger legen hingegen nur noch Lippenbekenntnisse zu Eliteuniversitäten ab[1] und tun im gleichen Atemzug alles, um die immer noch lebende Humboldtsche Universitätsidee in Deutschland auszulöschen. Wer den in seiner Betrüblichkeit schockierenden Abstieg vom höchsten intellektuellen und patriotischen Niveau preußischer Bildungspolitik zum zeitgenössischen bundesrepublikanischen Standard mit den Händen greifen will, braucht nur die jeweiligen Losungen gegenüberzustellen: damals die bahnbrechenden Formeln „Bildung durch Wissenschaft“ und „Einheit von Forschung und Lehre“, heute schiere Unsinns-Floskeln wie „Brain up“[2] und „Gender Mainstreaming“[3]. Wir haben es also aktuell mit einer von oben verordneten Hochschulrevolution zu tun, deren sprachliche Artefakte allein schon Zeugnis davon ablegen, wes Geistes Kind ihre Urheber sind. Da die Neuerungen den Universitäten unter Mißachtung ihrer Autonomie in akademischen Fragen gesetzlich aufgezwungen werden sollen und darüber cum grano salis parteiübergreifender[4] Konsens besteht, verläuft die letzte Verteidigungslinie der alten Universität entlang ihrer grundgesetzlichen Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre (Art. 5 III GG). Die dritte Gewalt im Staate muß und wird, sofern sie nicht „politisch“ urteilt, einige Vorhaben als schlichtweg rechtswidrig zu Fall bringen.[5] Da auf die Gerichte in Fragen mit politischem Ermessensspielraum wenig Verlaß ist, müssen sich die Universitäten darauf einstellen, ab 2005 etliche von ihnen als schädlich und systemfremd betrachtete Neuerungen aufgedrängt zu bekommen. Unter kulturellem Gesichtspunkt wirkt auf den humanistisch gebildeten Betrachter die Tatsache besonders entlarvend, daß Hochschulen in Zukunft als gewinn- und dienstleistungsorientierte Wirtschaftsunternehmen angesehen und entsprechend geführt werden sollen. Baden-Württemberg gibt sich herausragend revolutionär und bezeichnet die Hochschulleitung schon amtlich mit den Begriffen Vorstand und Aufsichtsrat, als könne man die Universität Heidelberg genauso lenken wie die Deutsche Bank AG oder eine windige Aktiengesellschaft des verblichenen „Neuen Marktes“. Sind Universitäten denn überhaupt Unternehmen Nach Gutenberg bildet ein Unternehmen ein System von Produktionsfaktoren, welches durch die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und des finanziellen Gleichgewichts gekennzeichnet ist. Bei Privatunternehmen kommen noch das erwerbswirtschaftliche Prinzip (Gewinnmaximierung) sowie die aus dem Privateigentum abgeleitete Alleinbestimmung bzw. Autonomie hinzu.[6] Solange Universitäten als hoheitliche Institutionen gelten, die im Interesse des Gemeinwohls unter staatlicher Rahmenaufsicht frei Forschung und Lehre pflegen sowie durch akademische Prüfungen Berufschancen erteilen oder verweigern, sind sie durchaus öffentliche, aber keinesfalls erwerbswirtschaftliche Unternehmen. Wenn die Wissenschaftsministerien ihre Universitäten trotzdem zur gewinnsuchenden Werbung am Markte veranlassen möchten, um ihre Landeshaushalte zu sanieren, so stehlen sie sich damit aus der Verpflichtung, Hochschulen aufgabenadäquat zu alimentieren. Der wissenschaftliche Abstieg ist dann vorgezeichnet: Als private Unternehmen geführte Universitäten können nur dann auf dem freien Markt konkurrenzfähig agieren, wenn sie über ein ausreichendes, und das heißt sehr hohes, Stiftungsvermögen verfügen. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes billig, den Rektor zum Vorstandsvorsitzenden zu ernennen, aber seinem „Unternehmen“ keine milliardenschwere Dotation zur Verfügung zu stellen, die es so autonom wie Harvard oder Stanford macht. Deutschlands staatliche Universitäten erwarben im 19. und 20. Jahrhundert auch mit beamteter Professorenschaft und staatlichen Forschungsmitteln höchstes weltweites Ansehen,[7] so daß es ein Trugschluß ist, gerade oder sogar nur die Privatisierung verheiße akademische Spitzenqualität. Universitäten sind also durchaus als – sehr besondere – öffentliche Unternehmen interpretierbar. Dem steht nicht entgegen, daß ihre Haushalte letztlich vom Staat ausgeglichen werden müssen, denn die Existenz hervorragender Universitäten und Schulen ist von größtem Nutzen für den Staat insgesamt. Forschung und Lehre sind allerdings Kuppelprodukte, die von Professoren, Mitarbeitern und Studenten gemeinsam produziert werden. Die von Praktikern vertretene Ansicht, Universitäten seien Dienstleistungsunternehmen mit den Studenten (und den diese letztlich abnehmenden Wirtschaftsunternehmen) als „Kunden“, ist darum strikt abzulehnen, denn sie treibt künstlich einen Keil zwischen Lehrende und Lernende. Auch noch so hohe Studiengebühren können das eigene Studieren nicht ersetzen, und noch kein Student einer deutschen Universität kann sich den Abschluß kaufen. Ganz im Gegensatz zu den „Kunden“ etlicher gewinnorientierter Institutionen, die bei näherer Betrachtung erstaunlich hohe Promotionszahlen und minimale Durchfallquoten bei Prüfungen aufweisen. Wer diese Art von Dienstleistungs(ver)kauf einer harten, schweißtreibenden Produktion von Wissen vorzieht, legt die Axt an Deutschlands wichtigsten nachwachsenden Rohstoff, nämlich die nicht käufliche Bildung unserer jungen Generation. Universitäten produzieren Forschung, Lehre und (Weiter-)Bildung; sie sind keine Dienstleistungsunternehmen, die ihren „Kunden“ gegen Geld jeden Wunsch erfüllen, sondern öffentliche Produktionsunternehmen. Ebenso sind Studenten keine zu verwöhnenden Kunden der Universität, sondern hart arbeitende Mitglieder dieser archaischen, länger als der moderne Staat bewährten Organisation. Dem rector magnificus sollte man es schließlich nicht zumuten, sich als Vorstandsvorsitzender aufzuführen statt als primus inter pares in einer Gelehrtenrepublik. Ein kommandierender Rektor hätte weder den Respekt noch die Unterstützung seiner vielfach sehr eigenwilligen Kollegen und würde rasch Schiffbruch erleiden. Wenn dies alles künftig nach dem Willen der staatlichen Hochschulrevolutionäre nicht mehr gelten soll, ist es wichtig, die Stoßrichtungen der Entwicklung zu analysieren, um die dem Modernisierungswahn und dem politischen Aktionismus erlegenen Bilderstürmer daran hindern zu können, den maximal möglichen Schaden anzurichten. Hierzu erscheint es sinnvoll, zunächst die öffentlich verkündeten Ziele der Umwälzung Revue passieren zu lassen (Unterkapitel 2.1), anschließend zu untersuchen, welche Motive sich hinter dem medienunterstützten Marketing-Getöse tatsächlich verbergen (Unterkapitel 2.2), und schließlich anhand der geplanten Maßnahmen nachzuweisen, daß die Hochschulrevolution vor allem ideologischen und fiskalischen Zielen dient (Kapitel 3). Der Erreichung dieser unlauteren Ziele steht die gewachsene, lebenskräftige deutsche Universität im Wege, und daher soll sie mit voller Absicht erst heruntergeredet und dann zerstört werden. Während die 68er ursprünglich die Sowjetunion gläubig verehrten und die „Stamokap-Theorie“ predigten, erwarten sie nach dem ruhmlosen Zusammenbruch ihres Idealsystems nunmehr konsequenterweise alles hochschulpolitische Heil aus den USA. Auf den Trümmern der von ihnen als deutsch verachteten Humboldtschen Universität wollen sie die University (of Applied Sciences oder of Cooperative Education oder of Brain up) errichten, in der „jedem nach seinen Fähigkeiten und jedem nach seinen Bedürfnissen“ ein sogenannter „international üblicher“ Abschluß zuteil werden soll.
2 Ziele der Hochschulrevolution2.1 Offizielle Ziele der HochschulrevolutionEin geschlossenes revolutionäres Manifest besitzen die Ministerialbürokratien und ihre Vordenker (z.B. Bertelsmanns „Centrum für Hochschulentwicklung“, das sich sicherlich nicht ohne Grund nach einer kommunistischen Ikone „CHE“ abkürzt) nicht. Zudem gibt es je nach Bundesland geringfügige Unterschiede in der Radikalität der Forderungen. Im folgenden sollen daher wesentliche offen ausgesprochene Ziele der Hochschulrevolution lediglich stichpunktartig benannt werden. Auf Einzelbelege sei angesichts der Fülle politischer Erklärungen, Broschüren und Zeitungsartikel zum Thema verzichtet. § Professorenbezogene Ziele: - motiviertere und bessere Professoren durch kostenneutrale leistungsorientierte Besoldung; - jüngere Professoren durch den neuen Qualifikationsweg des Juniorprofessors; - Befreiung des Professorennachwuchses aus der Knechtschaft der Professoren; - praxisorientiertere Professoren durch größere Durchlässigkeit zwischen Hochschul- und Wirtschaftslaufbahn; § studentenbezogene Ziele: - bessere Studenten durch bessere Studienbetreuung; - jüngere und praxisorientiertere Absolventen durch Entrümpelung der Studienpläne; - mehr Absolventen durch Erweiterung des Hochschulzugangs und Verringerung der Studienabbrecherquoten; § übergreifende Ziele: - Errichtung eines europäischen Hochschulraums durch englischsprachige Lehrveranstaltungen, international vergleichbare zweistufige Abschlüsse (Bachelor und Master) sowie dadurch erleichterte internationale Mobilität von Studenten und Dozenten; - größere Durchlässigkeit zwischen verschiedenen „Hochschultypen“ (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie, ... ), bessere Anschlußfähigkeit zwischen Berufsausbildung, Praxis und Hochschule; - Kürung einer begrenzten Zahl von Eliteuniversitäten, Einrichtung sogenannter centers of excellence; - Erhöhung der staatlichen Ausgaben für Bildung und Wissenschaft. Schon das letzte genannte Ziel läßt angesichts der zerrütteten Lage der deutschen Staatsfinanzen an der Ernsthaftigkeit dieses Zielkatalogs zweifeln. Die anderen Ziele klingen für den hochschulpolitischen Laien überwiegend nicht oder nicht sofort unvernünftig. Sie verschleiern allerdings mehr oder weniger stark ihre tieferen Motive, zu denen sie in einem Mittel-Zweck-Zusammenhang stehen. Diese tieferen, tatsächlichen Ziele der Hochschulrevolution werden natürlich öffentlich nicht genannt. Im nächsten Unterkapitel soll deshalb den Schalmeienklängen der offiziell verkündeten Ziele die Maske heruntergezogen werden. 2.2 Verborgene Ziele der HochschulrevolutionWer sich wie der Verfasser seit mehr als achtzehn Jahren hauptberuflich und nicht ohne Erfolg in fast allen Aggregatzuständen vom Erstsemesterstudenten bis hin zum Ordinarius in dem Aquarium „Universität“ bewegt, der deutet den Zielkatalog aus Unterkapitel 2.1 ein wenig anders als im Sinne der Erfinder. Hinter dem Schleier der öffentlichen Verlautbarungen lassen sich aus der Perspektive umfassender Praxiserfahrung (sic!, denn solche verlangen die revolutionären Theoretiker stets von anderen) in Forschung und Lehre zwei ganz klar unlautere Zielsetzungen identifizieren, deren Erfüllung in der Realität das eigentliche Bestreben der Kulturrevolutionäre ist: § Ideologisches Ziel: Zerstörung der deutschen Universität Humboldtscher Prägung durch Amerikanisierung und Nivellierung sowie durch politische und wirtschaftliche Einflußnahme auf Forschung und Lehre; § fiskalisches Ziel: Haushaltsentlastung durch Kostensenkung für Forschung und Lehre sowie Erlöserzielung über Drittmittelforschung und Weiterbildung. Wem das ideologische Ziel der heute an der Macht befindlichen „68er“ ungeachtet ihres oft revoluzzerhaften biographischen Hintergrunds unglaubwürdig erscheint, der möge sich an die leider weitgehend Realität gewordene, mutwillige Zerstörung des deutschen humanistischen Gymnasiums erinnern. Ohne dieses von unseren Vorfahren als Ideal klassischer Bildung verehrte Gymnasium wären die im 19. und 20. Jahrhundert weltweit bewunderten deutschen Universitäten nicht zu ihrer hohen Blüte gelangt. Und umgekehrt wußte man früher noch um die Unersetzlichkeit der Philosophischen Fakultäten für die Ausbildung des preußischen Gymnasiallehrers, so daß es niemandem in den Sinn gekommen wäre, beispielsweise den zeitlosen Bildungswert der lateinischen Sprache in Zweifel zu ziehen und die Alte Philologie wegen fehlender Praxisorientierung umzuwidmen. Aus ideologischem Haß gegen alles Elitäre (und gegen die eigene Geschichte) sowie aus sozialreformerischen Illusionen heraus wurde das deutsche Gymnasium in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts systematisch in Grund und Boden reformiert. Dem als Karikatur eines Oberlehrers verächtlich gemachten Studienrat nahm man nahezu jede Autorität.[8] Das Ergebnis dieser törichten Politik war die (auch durch das verheerende Abschneiden deutscher Schüler im Rahmen der sogenannten PISA-Studie dokumentierte) Abwertung des Abiturs. Jeder Dozent bemerkt die abnehmende Studierfähigkeit der Erstsemester, welche sich aus der Störung der notwendigen Symbiose zwischen Gymnasium und Universität durch eine hochgradig ideologische, weltfremde Schulpolitik direkt ableitet. Nachdem das Zerstörungswerk am Gymnasium weit fortgeschritten ist, soll nun im zweiten Schritt die ebenfalls durch jahrzehntelanges Reformieren bereits beschädigte Universität endgültig sturmreif geschossen und grundlegend umgestaltet werden. Der Präzedenzfall des Gymnasiums läßt keinen Zweifel am Vernichtungswillen der gegenwärtig Herrschenden in bezug auf unsere gewachsenen akademischen Strukturen.[9] Die Unlauterkeit des ideologischen Ziels versteht sich von selbst, denn das von ungezählten gescheiterten Experimenten unbeeindruckte weitere Ausleben anti-elitärer und anti-deutscher Komplexe ist Amtsmißbrauch. Aber auch das fiskalische Ziel verdient das Verdikt der Unredlichkeit, denn es steht in klarem Gegensatz zu den gebetsmühlenhaft vorgebrachten politischen Lippenbekenntnissen zur „Wissensgesellschaft“, zur Bildung als „einzigem Rohstoff“ des „Standorts Deutschland“ und zu dementsprechend steigenden staatlichen Ausgabenanteilen für diesen zukunftswichtigen Sektor. Man kann von den Universitäten nicht ständig mehr und Neues verlangen und ihnen andererseits die dafür erforderlichen Finanzmittel in stetig zunehmendem Maße vorenthalten. Wenn die Universitäten ihr Geld tatsächlich am Markt selbst verdienen sollen, dann büßen sie ihre Freiheit und Funktion ein und degenerieren zu ineffizient organisierten staatlichen Dienstleistungsunternehmen, für die es in einer Marktwirtschaft keine Existenzberechtigung gibt.[10] Im nächsten Kapitel werden die bereits eingeleiteten oder geplanten Maßnahmen der Hochschulrevolution daraufhin analysiert, ob sie den offiziellen oder doch vorrangig den verborgenen ideologischen und fiskalischen Zielen Vorschub leisten. 3 Maßnahmen der Hochschulrevolution3.1 „Leistungsorientierte Besoldung“ nach W2/W3Vor dem Professorenbesoldungsreformgesetz wurden Ordinarien nach C4 und Extraordinarien nach C3 besoldet, Hochschuldozenten und Oberassistenten nach C2. Diese Besoldung orientierte sich nur an akademischen Spitzenleistungen und kannte keinerlei automatische Beförderungen:[11] Der Aufstieg vom Assistenten der Besoldungsgruppe C1 in die Gruppe C2 war nur durch Habilitation möglich, der Aufstieg in die Gruppen C3 und C4 nur durch Berufung an eine andere Universität. Durch weitere Rufe ließ sich auch die C4-Besoldung nicht unbeträchtlich weiter steigern. In Anerkennung der einleuchtenden Tatsache, daß hochqualifizierte Arbeitsleistung nicht durch Buchhälterei, sondern nur durch persönliche Reputation „meßbar“ ist, wurde der mit dem Alter des Wissenschaftlers wachsenden Belesenheit und Erfahrung pauschal durch Besoldungserhöhungen im zweijährigen Rhythmus (bis zum Erreichen der Endstufe) Rechnung getragen. Man mag den Automatismus einer Besoldung nach dem Lebensalter kritisieren; er erscheint jedoch aus folgenden Gründen gerade für Wissenschaftler angemessener als in der allgemeinen Verwaltung, die ihn ebenfalls praktiziert (A-Besoldung, z.B. in Wissenschaftsministerien): Einerseits bleibt dem Wissenschaftler, wie eben ausgeführt, (z.B. im Gegensatz zum Wissenschaftsbürokraten) ein Laufbahnprinzip per Beförderung aus gutem Grunde verwehrt. Vorrangig[12] harte wissenschaftliche Kriterien entscheiden auf einem unbarmherzig umkämpften Markt über das Erreichen der nächsten Karrierestufe. Die akademische Stellenhierarchie ist nicht nur laufbahnlos, sondern auch sehr flach. Es gab bis 2004 nur maximal drei Schritte von C1 bis C4; dabei war ein einmaliger, direkter Sprung von C1 auf C4 sehr häufig. Schließlich gehört es zu den Besonderheiten des Wissenschaftlerberufs, daß er von kumulierter Erfahrung lebt und nicht selten große Werke, die als Summe eines Gelehrtenlebens anzusehen sind, erst in reiferem Alter hervorbringt (man denke an Immanuel Kant oder Theodor Mommsen). Gleichwohl tun die Hochschulrevolutionäre so, als sei die bisher gegebene leistungsorientierte C-Besoldung leistungsfeindlich und müsse neu erfunden werden (an ihre eigenen Behörden und Diäten denken sie dabei übrigens selbstverständlich nicht). Das Professorenbesoldungsreformgesetz sieht für Universitäten und Fachhochschulen nunmehr einheitlich (ideologisches Nivellierungsziel!) die neuen Besoldungsgruppen W2 und W3 vor. (Im Widerspruch zum Kürzel „W“, das wohl für „Wissenschaft“ steht, sollen evtl. auch hohe Verwaltungsbeamte wie Hochschulkanzler in der Gruppe W3 geführt werden können.) Das Grundgehalt eines W-Professors liegt deutlich unter dem Niveau, welches selbst für einen Erstberufenen der C-Besoldung galt. Ein freiwilliger Wechsel in die neue W-Gruppe ist daher völlig unattraktiv, da er mit einer eklatanten Besoldungssenkung verbunden wäre.[13] Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit, sogenannte „leistungsbezogene“ Zulagen von Gnaden der Fakultät oder Universität zu erbitten und auf diese Weise ein wenig von dem zurückzugewinnen, was nach der Besoldungsordnung C als amtsangemessen gilt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht, und es wird sich zeigen, daß enorme Konflikte über die Befristung und die Ruhegehaltsfähigkeit von Zusagen sowie vor allem über deren Leistungskriterien ausbrechen werden. Der dümmste Fehler der Hochschulrevolutionäre ist nämlich die angestrebte Kostenneutralität der W-Besoldung: Die Politik verlangt mehr Leistung für das gleiche Geld und spricht damit offen aus, daß sie die bisherigen Amtsinhaber für faul und pflichtvergessen hält. Daß so ein gehässiges Nullsummenspiel niemanden motiviert, sondern nur die Brandfackel des Verteilungskampfes in die Fakultäten schleudert, versteht sich von selbst. Wem das übliche „Schachern“ um Stellen(bruchteile), Räume und Mittel bekannt ist, hat einen gelinden Vorgeschmack von den Auseinandersetzungen, die um den Auszahlungsbetrag in der persönlichen Besoldungsabrechnung eines jeden W-Kollegen zu erwarten sind. Der unvermeidliche erbitterte Streit um das persönliche Geld wird nicht nur zeitlich auf Kosten von Forschung und Lehre gehen, sondern auch zu der grotesken und wahrhaft „leistungsorientierten“ Fehlsteuerung führen, keine wirklich guten Kollegen mehr zu berufen – man griffe sich damit ja selbst in die Tasche. Die Anreize dieses undurchdachten Systems schaden den besten Bewerbern und fördern die Berufung mediokrer Stelleninhaber, weil diese voraussichtlich keine Chance haben werden, ihren älteren Kollegen die „leistungsorientierten“ Zulagen streitig zu machen. Weitere Auswüchse sind zu erwarten, z.B. hohe Amtszulagen für hochschulpolitische (Dauer-)Funktionsträger. Um all diese Konflikte zu minimieren und auch persönlichen „Schlammschlachten“ hinsichtlich der Wertigkeit von (Nicht-)Publikationen und Vorträgen bei der „leistungsorientierten“ Erbsenzählerei zu entgehen, wäre jede Fakultät gut beraten, mit dem angeblich nicht verminderten Mitteltopf jedem W-Kollegen die frühere C-Besoldung nachzubilden. Die Politik wird das allerdings zu verhindern wissen – nicht zuletzt durch inflationsbedingtes oder auch darüber hinausgehendes Abschmelzen des für unverbindliche „Leistungszulagen“ über die niedrigen Grundgehälter hinaus zur Verfügung stehenden Mittelvolumens. Wie unseriös die W-Besoldung ist und wie wenig die Hochschulrevolutionäre selbst an ihr eigenes Produkt glauben, zeigt sich in der entlarvenden Verweigerung jedes Bestandsschutzes. Wer künftig auch nur mit dem kleinen Finger zuckt (etwa einen W-Ruf gar nicht einmal annehmen, sondern lediglich als C4-Professor daheim rückverhandeln will), wird in die W-Besoldung gezwungen. Deutlicher kann die Politik nicht zum Ausdruck bringen, daß sich ein Wechsel in die W3-Gruppe nicht lohnt. Sehr viele C-Professoren werden also zur Rettung ehrlich und hart erarbeiteter Besitzstände auf ihren gegenwärtigen Positionen „festfrieren“ (müssen) und sich nirgendwo mehr bewerben (können). Darüber hinaus wird dieser unverhoffte „Karriereprellbock“ bei vielen zur „inneren Kündigung“ und Ausschau nach Gehaltssteigerungen außerhalb der Universität führen. Die Wirkungen der sogenannten „leistungsorientierten Besoldung“ sind alles in allem verheerend; es handelt sich um einen klassischen „Rohrkrepierer“, der im Interesse der Universität in dieser Form keinen Bestand haben darf: Bisherige Amtsinhaber werden demotiviert,[14] gute Nachwuchsleute gegenüber schlechten benachteiligt und deshalb gerade bessere Absolventen wegen verschlechterter Berufungs- und Verdienstchancen von einer Universitätslaufbahn abgeschreckt. Durch die besoldungsrechtliche Gleichsetzung von Universitäten und Fachhochschulen sowie die nur für mittelmäßiges Personal positiven Anreizwirkungen wird dem ideologischen, elitefeindlichen Nivellierungsziel der Hochschulrevolution bestens gedient. Zusätzlich verspricht die drastische Absenkung der Professorenbesoldung in Verbindung mit der Unmöglichkeit, Leistungszulagen gerecht zu verteilen, eine beachtliche finanzielle Einsparung im Bereich Forschung und Lehre. Der Leser kann bei diesem Ergebnis selbst schlußfolgern, ob dem Gesetzgeber wirklich an besseren, motivierteren Professoren gelegen war oder ob doch für ihn vielmehr die unter 2.2 offenbarten ideologischen und fiskalischen Ziele handlungsleitend gewesen sind. 3.2 „Juniorprofessoren“ nach W1Wenn „Lieschen Müller“ an die Habilitation denkt, dann fällt ihr natürlich sofort die Mär vom geknechteten, unter der Knute des Professors ächzenden, nach Strich und Faden ausgebeuteten Habilitanden ein,[15] der im vierten und fünften Lebensjahrzehnt immer noch nicht selbständig forschen und lehren kann und darum nichts zu verlieren hat „außer seinen Ketten“. Auf die Idee, einmal die Betroffenen selbst zu fragen, wie sie ihr Los empfinden und ob sie es gegen das eines Assistant Professor vertauschen möchten, kommt die Vorurteilsbeladene nicht. Tatsächlich war die ab 2005 abgeschaffte C1-Stelle des Wissenschaftlichen Assistenten nämlich bei Postdoktoranden sehr beliebt, weil sie es ermöglichte, in überschaubarer Zeit und ohne die Belastung durch übermäßige Lehre, Verwaltung und Drittmittelakquisition ihr zweites Buch und die ebenso berufungswichtigen Zeitschriftenartikel zu verfassen. Dies alles mit meist wohlwollender Rückendeckung und Förderung eines erfahreneren Wissenschaftlers und mit den Ressourcen seines Lehrstuhls. Beispiele für schlechte Vorgesetzte sowie Machtmißbrauch gibt es stets; sie lassen sich nicht per Gesetz verhindern und liefern lediglich die Ausnahmen, welche die Regel bestätigen. Aus der falschen und ideologiebelasteten Analyse, daß die Habilitation des Teufels und – für sie gleichbedeutend – ein „international unüblicher“, deutscher Sonderweg sei, leiten die Hochschulrevolutionäre die Notwendigkeit ab, sie mit Stumpf und Stiel auszurotten. Mit alttestamentarischem Eifer, der erst im Sommer 2004 vom Bundesverfassungsgericht in die Schranken gewiesen wurde,[16] dekretierten die Neuerer, daß die Habilitationsprüfung künftig ebenso verboten sei wie ihre Berücksichtigung im Berufungsverfahren. Der ganze ideologische Haß gegen den Privatdozenten offenbarte sich in der kaltschnäuzigen, menschenverachtenden Aussage eines Bürokraten aus dem Bundesbildungsministerium, die jetzige Generation der Habilitierten sei eben ohne Übergangsregelung zu „verschrotten“.[17] Glücklicherweise sind diese Attacken aus „Bulmahn´s Ministry of Brain up“ so offensichtlich rechtswidrig (z.B. wegen des Verstoßes gegen das Prinzip der Bestenauslese für öffentliche Ämter), daß die bewährte Habilitation auch weiterhin de facto die Regelvoraussetzung für ein Professorenamt bleiben wird.[18] Damit ist das hochschulrevolutionäre Gegenmodell zum Dr. habil., der schon von der Bezeichnung her kindliche „Juniorprofessor“ (W1), im Grunde bereits auf der ganzen Linie geschlagen. Seine Wettbewerbsfähigkeit konnte sich, das beweist der dreiste Versuch des Habilitationsverbots überdeutlich, nur aus der rechtswidrigen Ausschaltung jedweder habilitierten Konkurrenz ergeben. Nun aber wird sich jeder Juniorprofessor zusätzlich habilitieren müssen oder doch lieber gleich auf eine – ihm größeren Forschungsfreiraum bietende – Habilitationsstelle wechseln. Unhabilitierte Juniorprofessoren werden den Weg aller unhabilitierten Bewerber gehen, wie schon ihre Vorbilder in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts, als dasselbe Experiment unter anderem Namen schon einmal gescheitert war. Obwohl sich dieser ministerielle Anschlag auf den wissenschaftlichen Nachwuchs schnell als verantwortungsloses Spiel mit den Lebensplänen junger Wissenschaftler entpuppt hat, lohnt es sich, die Ausgestaltung des verunglückten Juniorprofessors noch kurz unter die Lupe zu nehmen. Dieses abgestürzte Vorzeigemodell der Hochschulrevolution läßt nämlich sehr klar erkennen, welche Ziele seine Konstrukteure verfolgten: Zunächst dient es dem ideologischen Nivellierungsziel, Leistungsanforderungen zu senken und dem Nachwuchs die aufwendige Qualifikationsstufe „Habilitation“ einfach zu erlassen.[19] Mit dem anti-elitären Ansatz, vom promovierten Nachwuchs einerseits weniger wissenschaftliche Leistung zu verlangen und ihm andererseits (neben einem Phantasie-Professorentitel) schon das Promotionsrecht zu geben, korrespondiert der Wunsch, dem im Vergleich zum Privatdozenten wenig konkurrenzfähigen Juniorbewerber zu einer gewerkschaftsmäßigen Arbeitsplatzsicherheit zu verhelfen.[20] Während der Habilitierte auf volles eigenes Risiko versuchen muß, andernorts eine Anstellung zu finden, soll der schwächere Juniorprofessor per Hausberufung auch laufbahnartig zum Lehrstuhlinhaber aufsteigen können. Dieser den USA abgeguckte sogenannte „tenure track“ verströmt einen starken Geruch von Vetternwirtschaft und Ämterpatronage, welcher mit den Qualitätsmaßstäben bisheriger Berufungskommissionen nichts gemein hat. Daß sich die Nivellierung auf amerikanische Vorbilder stützen kann, entzückt die Ideologen im Ministerium um so mehr, denn sie verneigen sich stets gläubig gen Westen (genau, wie die oft identischen Personen es 1968 und lange danach noch gen Osten getan haben). Auch dem Ziel der Haushaltsentlastung sollten die W1-Stellen Genüge tun, denn ihrer Einrichtung und Ausstattung wären neben den C1- und C2-Stellen auch gleich manche C3/W2- und C4/W3-Stellen geopfert worden. Ihre hohe Motivation und ihre starke Abhängigkeit vom Wohlwollen der Fakultät[21] hätte die Nachwuchswissenschaftler dazu prädestiniert, viele und arbeitsaufwendige Lehrveranstaltungen zu übernehmen. Der Juniorprofessor als Billigprofessor – im doppelten Sinne des Wortes.
3.3 Studienabschlüsse „Bachelor“ und „Master“Ein wesentliches Element der Hochschulrevolution ist das Beseitigen ideologisch verachteter deutscher akademischer Traditionen zugunsten einer möglichst weitgehenden Anbiederung an das angelsächsische Vorbild. Besonders augenfällig wird dies im Rahmen der Maßnahmen zur Nivellierung des Studienbetriebs. Da deutsche Studienabschlüsse wie der Diplom-Ingenieur, der Dr. rer. pol. oder der Magister artium ungeachtet des akademischen Massenbetriebs weltweit exzellentes Ansehen genießen und auch von der Wirtschaft bestens akzeptiert sind, muß die vermeintliche Revolutionsnotwendigkeit mit einem besonders tiefen Griff in die Propagandakiste herbeigeredet werden. Zur Täuschung der Öffentlichkeit wird von Wissenschaftsministerien, vom revolutionären „CHE“ und manch anderen Lobbyisten ein regelrechtes Lügengebäude errichtet. Es beruht auf drei zentralen Unwahrheiten: § Erstens wird behauptet, deutsche Studienabschlüsse seien international zu wenig bekannt oder anerkannt mit der Konsequenz, deutsche Studenten, Absolventen oder Dozenten hätten Probleme beim Wechsel in andere Länder. § Zweitens wird behauptet, es existiere ein „internationaler Standard“, dem zufolge akademische Abschlüsse zweistufig zu sein hätten mit der ersten Stufe namens „Bachelor“ und der zweiten Stufe namens „Master“. § Drittens wird behauptet, Deutschland habe sich auf der Bologna-Konferenz der europäischen Kultusminister zur flächendeckenden Einführung dieser Grade Bachelor und Master verpflichtet. Alle drei Behauptungen sind falsch. § Deutsche Studenten und Akademiker sind im Ausland hochgeschätzt.[22] Sie füllen gerade in den USA viele Wissenschaftlerpositionen, die aufgrund der Mängel des amerikanischen Systems[23] nicht mit im eigenen Lande ausgebildeten Kräften besetzt werden können. Der Zukunftsmarkt Asien steht deutschen Modellen in Wissenschaft, Kultur und Technik höchst aufgeschlossen gegenüber, aber durchaus auch Mittel- und Osteuropa, Lateinamerika und der Nahe Osten. Angelsächsische Organisationen (z.B. IEEE) planen gerade, den nicht bewährten Bachelor durch einen vollwertigen fünfjährigen Studiengang nach dem Muster des „German Diplomingenieur“ zu ersetzen.[24] § Einen „internationalen Standard“ bei Studienabschlüssen gibt es schlichtweg nicht. Sogar der amerikanische und der britische „Bachelor“ sind unvergleichbar. Wie wenig sich gerade Großbritannien um den Bolognesischen „europäischen Hochschulraum“ schert, beweist die Einführung sogenannter „Foundation Degrees“, die noch weit unterhalb des Bachelor angesiedelt sind.[25] Wenn nicht einmal die Angelsachsen unter ihren Bezeichnungen das gleiche verstehen, wie sollte es dann europa- oder gar weltweit der Fall sein?[26] Das geplante flächendeckend uniforme „deutsche“ Bachelor/Master-Modell muß also neu erfunden werden und ist in seiner politisch verordneten Alternativlosigkeit und Rücksichtslosigkeit gegenüber allen fachspezifischen Besonderheiten ein lupenreiner „deutscher Sonderweg“. Dazu paßt es gut, daß England und Amerika diesen fremdartigen „deutschen“ Bachelor nicht als gleichwertig anerkennen wollen.[27] Auch in Zukunft wird Mobilität nicht durch gleiche Etiketten, sondern nur durch vergleichbare Studieninhalte und -leistungen ermöglicht werden.[28] § Auf der Bologna-Konferenz hat sich Deutschland völkerrechtlich (mangels Vertretungsmacht der Kultusminister) zu gar nichts verpflichtet. Die Bologna-Erklärung enthält ganz im Gegensatz zu einem bedingungslosen Amerikanisierungsgebot, welches „deutsche“ Ministerien aus ihr herauslesen, vielmehr das ausdrückliche Bekenntnis zur Wahrung der verschiedenen nationalen Sprachen und Bildungskulturen sowie der Hochschulautonomie („taking full respect of the diversity of cultures, languages, national education systems and of University autonomy“).[29] Es gibt darüber hinaus nur unverbindliche Absichtserklärungen, die – siehe Großbritannien mit seinem „Foundation Degree“ – kein Land als bindend betrachtet und die jedes Land anders auslegt.[30] Andere Staaten denken überhaupt nicht daran, ihre Studienabschlüsse auf englisch zu bezeichnen.[31] Es reicht ja auch vollkommen aus, eine Übersetzung von Urkunden („diploma supplement“) in einer wichtigen europäischen Sprache (z.B. Deutsch als meistgesprochener Muttersprache in der EU) bereitzuhalten. Der angestrebten Zweistufigkeit der Grade kann Deutschland auch mit bewährten Markenzeichen gerecht werden, z.B. Vordiplom und Diplom oder Bakkalaureus und Magister. Es ist atemberaubend, in welchem Ausmaß das deutsche Volk von führenden Politikern und Lobbyorganisationen über den tatsächlichen Inhalt der Bologna-Vereinbarungen getäuscht wird. Welche Motive stehen hinter der Verbreitung solcher Unwahrheiten, die mit ihrem Herunterreden des eigenen Landes und der eigenen akademischen Leistungsfähigkeit selbst vor wissenschaftlicher Nestbeschmutzung und daraus resultierender internationaler Ruf- und Wirtschaftsschädigung nicht zurückschrecken? An erster Stelle sind hier wiederum ideologische Beweggründe auszumachen. Neben von nationalem Selbsthaß geprägten antideutschen Komplexen[32] gegen die eigene Sprache und Kultur stoßen wir erneut auf die bereits mehrfach angesprochenen USA-gläubigen und anti-elitären Geisteshaltungen. Nach dem unverbrüchlichen Willen der in Amerika herumreisenden und private Eliteuniversitäten inspizierenden Hochschulrevolutionäre soll die deutsche Universität am amerikanischen Wesen genesen. Daß schon Goethes Faust „Magister, Doktor gar“ war, interessiert nicht. Um erfolgreiche deutsche Traditionsmarken wie Magister und Diplom endlich aus der Welt zu schaffen, wird sogar der sonst heilig gehaltene Feminismus („Gender Mainstreaming“?) geopfert: Maskulin Bachelor und Master muß es heißen, „basta“. Während eine Diplom-Kauffrau oder baccalaurea unproblematisch möglich sind, verbieten sich weibliche Gradbezeichnungen wie Bachelorette und Bacheleuse, Mistress und Maitresse von selbst. Aber auch der Bachelor an sich ist nicht als akademischer Grad geeignet, da dieses englische Wort schlicht „Junggeselle“ heißt und sich somit jeder unverheiratete Mann Bachelor (of Life oder of Brain up) nennen darf. Ein Grad, der sich rechtlich nicht schützen läßt, ist wertlos. Da deutsche Bestattungsmeister sich seit kurzem als „Funeral Master“ bezeichnen und selbst Industrie- und Handelskammern mit der Vergabe von Mastergraden liebäugeln, kann das fanatische Durchsetzenwollen dieser in Deutschland völlig untauglichen Bezeichnungen nur ideologische Gründe haben. Ebenso steht es mit der Nivellierungspolitik:[33] Während bisher der Diplom-Kaufmann und der Diplom-Betriebswirt (FH) ihr jeweils andersartiges Profil auf dem Markt klar zum Ausdruck brachten, sollen Universitäten, Fachhochschulen und Berufsakademien (sowie in Zukunft vielleicht auch die IHK) künftig einheitlich und ohne Herkunftszusatz die (dadurch völlig beliebig gewordenen) Grade Bachelor und Master vergeben. „Master ist Master“, argumentierte mit schlagender Logik die Politikerin Flach von der liberalen Fachhochschullehrer-Lobbyistenpartei. Aha, Haus ist Haus, Auto ist Auto, Buch ist Buch. Man könnte darüber lachen, wenn diese Klippschulargumente nicht aus dem im Deutschen Bundestag für die Hochschulpolitik zuständigen Ausschuß kämen. Hier sind Hopfen und Malz verloren, denn es scheint ideologisches Ziel aller Parteien zu sein, die Unterschiede zwischen Universitäten, Fach- und anderen Fasthochschulen einzuebnen. Jede Differenzierung nach Leistung und Profil erscheint in der Denkwelt der Parteien elitär, undemokratisch, unökologisch, unislamisch oder was auch immer und wird daher nicht mehr geduldet. Daß gleiche Etiketten im Berufsleben dennoch nicht gleiche Einsetzbarkeit und gleiche Chancen bedeuten, sondern nur die Unternehmen zu aufwendigeren Einstellungsverfahren zwingen und die Filterfunktion der öffentlichen Abschlüsse für den Arbeitsmarkt untergraben, scheint den Hochschulrevolutionären nicht einsichtig oder aber gleichgültig zu sein. Ein weiteres ideologisches Ziel der Hochschulrevolution, nämlich die Schwächung der Professoren und die Beschneidung ihrer erfolgsnotwendigen Forschungs- und Lehrfreiheit, offenbart sich in dem Wunsch, den Bachelor als Einfallstor für politische und wirtschaftliche Fremdbestimmung der Universitäten auszunutzen. Die Bachelor-Master-Studiengänge setzen eine neu aufzubauende Akkreditierungsbürokratie voraus, welche die Universitäten finanziell auf Kosten ihrer Kernaufgaben Forschung und Lehre schwerstens belasten wird.[34] Als wäre dies nicht genug, nehmen selbstverständlich auch Politik, „CHE“ und Wirtschaft Einfluß auf die Akkreditierungsagenturen und versuchen, ihre Vorstellungen von „Praxisorientierung“ und „Entrümpelung“ den dafür allein zuständigen Fakultäten durch die Hintertür im Wege der Akkreditierung aufzuzwingen.[35] Kommissare der Akkreditierungsagenturen nehmen prätentiös Begehungen vor und schwingen sich zu Richtern über die Studienangebote anderer Universitäten auf, an die sie nie berufen wurden oder mangels Qualifikation auch nie hätten berufen werden können. Die Politik legt Wert auf kurze, berufsqualifizierende Studiengänge, welche natürlich im Rahmen eines Bachelor-Zeitrahmens von drei Jahren gar nicht seriös realisierbar sind.[36] Wer möchte sich schon von einem Halbarzt operieren, von einem Halbjuristen beraten oder sein Haus von einem Halbarchitekten entwerfen lassen? Hintergrund ist natürlich, das „BAFöG“ nur noch für eine Regelstudienzeit von sechs Semestern zahlen zu müssen und viele Stellen an den Universitäten einsparen zu können, denn nur einem kleinen Teil der halbgebildeten Bachelors soll nach dem Willen der Hochschulrevolutionäre noch erlaubt werden, Vollakademiker zu werden. Hinter der Bachelor-Master-Ideologie verbirgt sich nicht zuletzt ein gigantisches Entakademisierungsprogramm, welches neben den genannten irrationalen 68er-Zielen auch ganz nüchtern das Ziel der Entlastung öffentlicher Haushalte auf Kosten der Bildung der jungen Generation verfolgt. Machen wir zum Schluß wiederum den Lackmus-Test, ob die Hochschulrevolutionäre ihren je nach Standpunkt wohl- oder hohltönenden Argumenten selbst trauen oder – genau wie schon bei der „leistungsorientierten“ Besoldung und der „Juniorprofessur“ – lieber ergänzend zum „bewährten“ sozialistischen Instrument der Zwangsbeglückung greifen. Und siehe da, das verräterische i-Tüpfelchen der Bachelorisierung besteht tatsächlich in dem, quod erat exspectandum, staatlich verordneten Wettbewerbsverbot. Obwohl die Schließung von Diplomstudiengängen vereinzelt schon zum Abwandern ganzer Studienjahrgänge an andere Universitäten geführt hat und bei direkter Konkurrenz die Abstimmung der Studenten auch innerhalb einer Fakultät stets zugunsten des Diploms ausgeht, mögen es die Hochschulrevolutionäre überhaupt nicht, durch das unmißverständliche freie Votum des Hochschulvolks auf den Boden der Tatsachen zurückgeführt zu werden. Wenn die Mehrheit anders denkt, dann muß man sie – so seit jeher die revolutionäre Auffassung von Demokratie – zum Erkennen des „historisch notwendigen Fortschritts unter der Führung der progressiven Partei“ zwingen.[37] Und deshalb wollen die Hochschulrevolutionäre das minderwertige Bachelor/Master-Konzept gegen jeden freien Wettbewerb auf dem wissenschaftlichen Markt abschotten und die Einschreibung in die überlegenen, von Studenten und Wirtschaft unvermindert stark nachgefragten Diplom- und Magisterstudiengänge schon in Kürze gesetzlich verbieten. Damit Bertelsmanns „CHE“ endlich in schrillen Lautsprechermeldungen immer neue Planübererfüllungen bei der Verbreitung des Bachelors sowie die „demokratisch“ vollzogene Abwendung vom geschichtlich widerlegten, „bourgeoisen“ Diplom vermelden kann. Ja, der Bachelor ist wirklich ein Erfolgsmodell![38] 3.4 „Moderne“ FührungsstrukturenGanz besonders wissenschafts- und weltfremd ist der Eifer, mit dem die Hochschulrevolutionäre glauben, in der Privatwirtschaft bewährte Führungsstrukturen ließen sich auf Universitäten übertragen.[39] Wie im Kapitel 1 ausgeführt, können Universitäten zwar dem Begriff öffentlicher Unternehmen nach Gutenberg subsumiert werden; nicht aus dem Blick verlieren darf man dabei aber ihren ganz einzigartigen Charakter, der auch ihre effiziente Organisations- und Führungsstruktur determiniert. Universitäten sind hochspezialisierte öffentliche Produktionsunternehmen, die gemeinnützig in Kuppelproduktion Forschung, Lehre und (Weiter-)Bildung erzeugen. Beispielsweise wird das primär vom Professor und seinen Mitarbeitern hergestellte, forschungsgebundene Produkt „Vorlesung“ von den Studenten teilweise mitgestaltet (z.B. durch kluge oder auch didaktisch wertvolle „dumme“ Zwischenfragen), aber vor allem in ihren Köpfen durch geistige Verarbeitungsprozesse, die sich in häuslichem Studium fortsetzen, in das individuelle Endprodukt „Bildung“ transformiert. Da der Student dieses Produkt nicht kaufen, sondern nur durch eigene geistige Arbeit sich selbst aneignen kann, geht es völlig fehl, ihn als „zahlenden Kunden“ zu interpretieren und Studiengebühren als Umsatzerlöse der Universität aufzufassen. Der Student gehört als Produktionsfaktor selbst zur Universität und ist deshalb kein außerhalb des „Unternehmens“ stehender Abnehmer. Lediglich die private Wirtschaft könnte als Absatzmarkt für das Universitätsprodukt „Bildung“ angesehen werden. Da allerdings dessen Träger, der Absolvent, sein Gehalt persönlich und durch eine Arbeitsleistung bezieht, auf die sein Professor keinen Einfluß mehr hat, kommt es nicht zu Vergütungen des Absatzmarkts „Wirtschaft“ an das Produktionsunternehmen „Universität“. Aus diesem Grunde erweist sich für Universitäten nur das Wirtschaftlichkeitsprinzip (im Sinne der Nichtvergeudung von Mitteln) als relevant, aber nicht das in der privaten Wirtschaft gültige und richtige erwerbswirtschaftliche Prinzip. Der Versuch, sich wie Aktiengesellschaften der Gewinnmaximierung zu verschreiben, ist mit der öffentlichen Aufgabe von Universitäten schlechthin unvereinbar. Dies hat Folgen für die Organisation. Nach dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der einzelne Universitätsprofessor der hauptsächliche Träger der Freiheit von Forschung und Lehre. Seine Rechte aus Art. 5 III GG verleihen ihm den Status eines unabhängigen, weisungsfreien, nur der Wissenschaft (Suche nach Wahrheit) verpflichteten Gelehrten, gleichsam eines Selbständigen im Beamtenstatus. Der Professor ist weder anderen Professoren noch dem Dekan oder Rektor oder dem Ministerium unterstellt, soweit es seine ureigene wissenschaftliche Tätigkeit betrifft.[40] Diese Freiheit ermöglicht es ihm erst, erfolgreich zu arbeiten. Wo immer die Freiheitsprivilegien beschränkt werden, tritt eine Forschungslenkung oder Planwirtschaft ein, welche die besten Köpfe demotiviert und die Universität zu einer hierarchischen Forschungseinrichtung verkümmern läßt, die das kreative Potential jedes einzelnen nicht mehr voll auszuschöpfen vermag. Vor diesem Hintergrund ist die baden-württembergische Idee, die Universität durch einen „Vorstand“ leiten zu lassen,[41] absurdes Theater. Der Rektor kann den Professoren keine Anweisungen erteilen, da sie nicht seine Untergebenen sind und gemäß Grundgesetz im Interesse der Wissenschaft auch nicht werden dürfen. Gleiches gilt für den Dekan. Dennoch suggerieren revolutionäre Bezeichnungen wie „Vorstandsvorsitzender der Hochschule“ diese nicht vorhandene Kompetenz. Im Rahmen des Möglichen versuchen die Ministerien in vielen Bundesländern, das für Universitäten im Gegensatz zu Wirtschaft, Verwaltung und Armee systemfremde, ahistorische „Führerprinzip“ zu etablieren. Senat und Fakultätsrat werden als kollegiale Mitbestimmungsgremien in der Gelehrtenrepublik entmachtet, die Kompetenzen von Rektor und Dekan hingegen maßgeblich gestärkt. Offensichtlich setzt man auch hier wieder auf vorauseilenden Gehorsam und Konfliktscheu der Professoren. Dennoch birgt dieses Modell die Gefahr größter organisatorischer Konflikte, wenn sich Lehrstuhlinhaber den rechtlich nicht legitimierten Weisungen ihres „Vorstandsvorsitzenden“ mit Bezug auf Art. 5 III GG widersetzen und sich auch nicht durch das probate Instrument des finanziellen Mittelentzugs zum Einlenken erpressen lassen. Dem ideologischen Ziel, die unabhängigen Professoren zu entmachten und hierarchischer Steuerung im politisch gewünschten Sinne gefügig zu machen, dient nicht allein die beschriebene Schwächung der auf dem Kollegialitätsprinzip beruhenden Gremien Fakultätsrat und Senat zugunsten „starker“ Dekane und eines „starken“ Rektorats. Hinzu kommt die offene Einflußnahme hochschulfremder, mit wissenschaftlichen Angelegenheiten nicht vertrauter Personen aus Wirtschaft und Politik im Rahmen von neu eingerichteten „Hochschulräten“ oder – in Baden-Württemberg wieder an die Aktiengesellschaft angelehnt – Aufsichtsräten. Genau wie revolutionäre „Arbeiter- und Soldatenräte“ sich anmaßten, ohne Kompetenz für das ganze Volk zu entscheiden, sollen auch diese „Hochschulsowjets“ als Berater der Hochschulleitung in den Stand versetzt werden, die Universität gegen den Willen der an den Entscheidungen nicht beteiligten Professoren in die von den Außenstehenden gewünschte Richtung zu lenken. Die Zusammensetzung dieser Räte läßt befürchten, daß in ihnen wissenschaftliche Gesichtspunkte wenig, politisch-soziale Weltverbesserungspläne und praxisorientierte Vorstellungen der Wirtschaft hingegen einen starken Rückhalt haben werden.[42] Sollte sich der Rektor oder „Vorstandsvorsitzende“ zum Sprachrohr solcher fremden Interessen machen, sind schwere Konflikte innerhalb der Universität vorprogrammiert. „Moderne“, wirtschaftsbezogene Führungsstrukturen greifen auch im Rahmen der „leistungsorientierten Mittelverteilung“ zwischen den Hochschulen Platz. Während in der Wirtschaft jedoch der finanzielle Erfolg als Beurteilungsprinzip unbestritten ist,[43] läßt sich die Produktionsleistung von ganzen Universitäten oder auch nur Fakultäten in Forschung, Lehre und (Weiter-)Bildung sehr viel weniger klar messen.[44] Nordrhein-Westfalen hat den gordischen Knoten auf einfachste Weise zerschlagen und zu diesem Zweck nur zwei Gleichungen aufgestellt: Lehrleistung gleich Anzahl der Absolventen, Forschungsleistung gleich Höhe der eingeworbenen Drittmittel. Diese Primitivkriterien sind ideologisch par excellence, denn sie haben mit Lehre und Forschung kaum etwas und mit Nivellierung und Kostensenkung sehr viel zu tun: Wenn nur die Anzahl der Absolventen als Erfolg zählt, wäre diejenige Universität „erfolgreich“ in der Lehre, die alle akademischen Maßstäbe aufgibt und jeden durch die Prüfung kommen läßt, sei er auch noch so schlecht. Dieses System erinnert an die „DDR“, in der die Lehrer nach den erzielten Noten beurteilt wurden und in der es deshalb natürlich keine schlechten Schüler mehr gab. Wenn so eine sozialistische Tonnenideologie gewünscht ist, kann man auch gleich jedem volljährigen Einwohner des zu bildenden Universitätsbezirks den „Volksbachelor“ verleihen. Die Absolventenzahlen wären dann hoch und die Hochschulrevolutionäre überglücklich, weil es endlich „sozial gerecht“ zuginge und nicht mehr elitär erschiene, über einen Hochschulabschluß zu verfügen. Man könnte sich auch international mit der höchsten Akademikerquote in der OECD auf die Schulter klopfen. Die alleinige Forschungskennzahl „Drittmittel“ erweist sich als nur wenig sinniger. Während sie in anwendungsorientierten Disziplinen ein gewisses Indiz für wissenschaftliche Reputation sein kann, ist sie für theoretische, geisteswissenschaftlich arbeitende Forscher (die es auch in Disziplinen mit Anwendungsbezug gibt) völlig ungeeignet. Ihre Leistung wird dadurch nicht nur falsch, sondern schlichtweg überhaupt nicht gemessen. Wo bleiben originäre Forschungsleistungen wie Bücher und Aufsätze, Promotionen und Habilitationen? Umgekehrt erscheinen Drittmittel für Lehrzwecke (etwa die staatlich geförderte Erstellung eines Fernstudienlehrbriefes für Unternehmensgründer) fälschlich als Forschung. Selbst dort, wo tatsächlich Drittmittelforschung betrieben werden kann, setzt die Erfolgsmessung mit diesem Kriterium wissenschaftliche Fehlanreize, weil sie industrielle Auftragsforschung begünstigt und damit die für Universitäten zentrale Grundlagenforschung bestraft. Ebensowenig, wie Universitäten Dienstleistungsunternehmen sind, dürfen sie zu Produktionsunternehmen auf dem privaten Markt („verlängerte Werkbank der Industrie“) degenerieren. Es besteht nämlich die Gefahr, daß die Ministerien erfolgreichen Drittmittelinstituten zur Kostensenkung die staatliche Grundalimentierung kürzen oder entziehen und sie dadurch in eine wissenschaftlich nicht akzeptable Abhängigkeit von den Drittmittelgebern stürzen. In den Naturwissenschaften ist die Drittmitteljagd und -verlängerung vielfach bereits zur Hauptbeschäftigung mancher Institutsdirektoren geworden, die auf diese Weise eher einen Wissenschaftsbetrieb führen als einen Lehrstuhl. Alles in allem wäre eine Führungskraft in der Wirtschaft für solche Vorschläge zur Gestaltung eines Entlohnungssystems sofort als inkompetent abgelöst worden. Politiker und speziell Hochschulrevolutionäre bleiben jedoch von wirtschaftsüblichen leistungsfördernden Sanktionsmöglichkeiten, die sie für Wissenschaftler fordern, im allgemeinen selbst verschont. Die geringe Wahrscheinlichkeit, für angerichteten Schaden persönlich einstehen zu müssen, erklärt auch, mit welcher Ignoranz und Arroganz der Macht sie finanzielle Stellschrauben zur Durchsetzung ideologischer Zielvorstellungen mißbrauchen: Beispielsweise zwang das Ministerium eine Philosophische Fakultät mit der Drohung finanziellen „Liebesentzugs“ und drakonischer Schließungsmaßnahmen dazu, höchst nachgefragte, unter unendlichen Mühen aufgebaute Magisterstudiengänge abrupt einzustellen und dafür gegen ihren Willen das politisch gewünschte Bachelor-Master-System einzuführen. Man messe einmal die Leistung der „modernen“ Führungsstrukturen an üblen Beispielen solcher Art und frage sich, woher Ministerium, „Vorstandsvorsitzender“ und „Hochschulsowjet“ eigentlich die höhere Weisheit für ihre autoritären Entscheidungen nehmen und warum die bisherige kollegiale Führungsstruktur, in der gebündelter akademischer Sachverstand über seine eigenen Angelegenheiten entschied, demgegenüber unterlegen sein sollte. 3.5 Geplante AbrundungsmaßnahmenNach Durchsetzung der in den bisherigen Unterkapiteln 3.1 bis 3.4 geschilderten Maßnahmen verbleiben den Hochschulrevolutionären noch einige Aufräumungsarbeiten, um die durchgängig zutage getretenen ideologischen und fiskalischen Ziele vollends zu erreichen. Dem ideologischen Ziel der Einebnung aller „Hochschultypen“ ist erst dann vollständig gedient, wenn auch die Fachhochschulen (und Berufsakademien, ... ) das Promotionsrecht oder, besser noch, das „international übliche“ Ph.D.-Recht erhalten. Bestrebungen dazu gibt es immer wieder; bisher waren sie indes noch nicht erfolgreich. Nach Angleichung der Besoldungsstrukturen und Abschlußbezeichnungen ist aber dieses i-Tüpfelchen als Belohnung für die sogenannten „Universities of Applied Sciences“ sowie insbesondere auch für private, gewinnorientiert arbeitende Fachhochschulen zu erwarten. Der Deckungsbeitrag des Promotionsrechts dürfte sehr hoch zu veranschlagen sein, zumindest so lange, wie der Dr. oder der ihn ablösende Ph.D. im neuen System noch nicht gänzlich inflationiert ist und bis man neue, exklusivere Titel einführen wird (z.B. den „Mullah of Management“ oder den „Hero of Science“). Wenn alle Institutionen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner nivelliert sind, kann und wird ihnen auch unterschiedslos das Habilitationsrecht gewährt werden, und zwar einerseits, weil die Revolutionäre es ja nicht verbieten konnten, und andererseits, um es deswegen wenigstens zu entwerten. Krönung der Maßnahmen zur Kostensenkung wird hingegen sein, die Studenten für all die schönen Neuerungen kräftig zur Kasse zu bitten. Wer eine „international übliche“ University besucht, darf sich nicht wundern, international übliche Studiengebühren zu berappen. Diese Bildungssteuer senkt einerseits ein wenig die durch die Summe der Nivellierungsmaßnahmen stark angestiegenen Studentenzahlen; zum anderen erlaubt sie es dem durch seine Politik auch auf allen anderen Gebieten bankrotten Staat, sich nach und nach ganz aus der finanziellen Verantwortung zu stehlen und die geschaffenen „International Universities“, „Brain Up Colleges“, „Business Schools“, „High“ und „Low“ sowie „Law Schools“ vollständig zu privatisieren. Hohe, zum Überleben ausreichende Umsatzerlöse werden dann nur diejenigen Auftragsforschungs- und Lehrdienstleistungsunternehmen erzielen können, die Marktgängiges anbieten. Alles andere fällt der Hochschulrevolution als unzeitgemäß zum Opfer: Weg mit dem ganzen alten Plunder des Bildungsbürgertums, denn „wo gehobelt wird, fallen Späne.“ 4 Überwindung der HochschulrevolutionDaß die Hochschulrevolutionäre überhaupt hoffen können, ihre für die Universitäten zerstörerischen Ziele zu erreichen, ist leider auch dem vorauseilenden Gehorsam, dem ängstlichen Mitläufertum und bisweilen sogar der bereitwilligen Mitwirkung etlicher Professoren geschuldet. Slaje bringt es perfekt auf den Punkt: „Wir kennen die Bereitschaft zur freiwilligen Integration in das Stechschrittkollektiv des Geistes ja zur Genüge aus der jüngeren Geschichte. Mal war es die Rasse gewesen, mal die Klasse. Zur Zeit ist es die Kasse.“[45] Gegen den geschlossenen, energischen Widerstand der Professorenschaft könnte die Universität gar keiner Hochschulrevolution zum Opfer fallen, weder einer von unten (1968) noch einer von oben (heute). Persönlichkeiten des „geistigen Adels“ früherer Zeiten wären ihrerseits aufgestanden, wenn man ihnen derartig schädliche Eingriffe in die Organisation von Forschung und Lehre zugemutet hätte.[46] Hätten sich Ernst Moritz Arndt, Friedrich Carl von Savigny, Ulrich von Wilamowitz-Moellendorff, Emil von Behring oder Ferdinand Sauerbruch, um nur sie (stellvertretend für unsere akademischen Größen vergangener Tage) zu nennen, so dümmliche Parolen wie „Brain up!“ und alles andere aus demselben Ungeist Erwachsende widerspruchslos angehört? Wohl kaum![47] Wo aber sind die heutigen Koryphäen, welche zur Verteidigung ihrer Universität gegen ignorante Politiker das Wort erheben? Wie kann es sein, daß sich, so in Niedersachsen geschehen, eine Hochschulleitung dafür hergibt, die erste revolutionäre „Bologna-Universität“ durch Zwangsfusion ihrer Universität mit einer Fachhochschule zusammenzurühren?[48] Anscheinend haben Jahrzehnte des Abwehrkampfes gegen meist politisch motivierte Reformen und finanzielle Austrocknung den Selbstbehauptungsgeist der Professorenschaft bereits angeschlagen oder sogar zermürbt.[49] Wenn auch gegenwärtig noch nicht erkennbar ist, bis zu welchem Ausmaß die Universität tatsächlich zugrunde revolutioniert werden wird und ob gewisse Reste sich nicht doch halten können, so steht doch eines fest: Es wird der Tag kommen, an dem man sich der würdigen universitas litterarum wehmütig erinnern, ihr Verschwinden schmerzlich zu spüren beginnen und sie schließlich aufs neue erfinden wird.[50] Die gegenwärtige dekadente Phase, in der Modewörter wie „employability“ und Unfug wie „gender mainstreaming“ bei der politischen Kaste höher rangieren als die wissenschaftliche Bildung nach Humboldt, kann in einem Land mit so großer universitärer Tradition nur eine unrühmliche Episode bleiben. Verlassen wir uns auf die Erkenntnis eines unserer Größten (dessen akademische Laufbahn übrigens alle Grundsätze der „Brain Up University“ mit Füßen tritt): „Alle falsche Kunst, alle eitle Weisheit dauert ihre Zeit; dann endlich zerstört sie sich selbst, und die höchste Kultur derselben ist zugleich der Zeitpunkt ihres Unterganges“ (Kant). Bergner, Ch. (2004): Kein modernes Brotgelehrtentum – Wissenschaftliches Ethos und Wissenschaftspolitik in der Wissensgesellschaft – Zehn Thesen, in: Forschung und Lehre, 11. Jg. (2004), S. 502-503. Brandt, R. (2004): „Die Sache durchziehen“ – Über geforderte Praxisanteile und Akkreditierungszwänge der BA-/MA-Studiengänge, in: Forschung und Lehre, 11. Jg. (2004), S. 74. Corsten, H. (2003): Industriebetriebslehre und Produktionswirtschaft, Schriften zum Produktionsmanagement, Hrsg. H. Corsten, Nr. 57, Kaiserslautern 2003. Galloway, P. (2004): Unzureichend – Die amerikanischen Bauingenieure verabschieden sich vom Bachelor als Regelabschluß, in: Forschung und Lehre, 11. Jg. (2004), S. 72-73. Geis, M.-E. (2004): Wider den Berliner Kulturzentralismus – Das Karlsruher Urteil zur Juniorprofessur, in: Forschung und Lehre, 11. Jg. (2004), S. 478-480. Glaser, H. A. (2004): Vom alten ins neue Chaos? – Die europäische Hochschulreform nach dem Bologna-Modell, in: Forschung und Lehre, 11. Jg. (2004), S. 66-68. |