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themenliste ... > HARTZ IV  - Wehe, du wirst arbeitslos oder: "es gibt kein Recht auf Faulheit"!

von Karl Stark - Lauda-Königshofen

 

Dass das Thema Hartz IV ein Thema für die ganze Nation war, sieht man schon daran, dass Hartz IV zum Wort des Jahres 2004 gewählt wurde. Das nach dem VW-Personalchef Peter Hartz benannte Gesetz zur Arbeitsmarkt- und Sozialhilfereform hat die öffentliche Diskussion deutlich geprägt, man sprach auch vom verhartzen Sommer.

Wehe, du wirst arbeitslos!

Bisher galt: wer gut verdient, bekommt auch als Arbeitsloser viel.

Nun gilt: Gutverdiener werden am tiefsten stürzen.

Denn seit Januar diesen Jahres bezahlt der Staat jedem, der länger als ein Jahr ohne Arbeit ist, nur noch das Überleben.

 

Das Gesetz, SGB II genannt, trat am 1.1.05 in Kraft. Und das Jahr

begann dann auch mit einem Schock. Waren im Dez. 2004 noch 4,4 Millionen arbeitslos, stieg die Zahl im Jan. 2005 auf 5,2 Millionen und im März wurden 5,4 Millionen gezählt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Januar rund 800 000 Sozialhilfeempfänger hinzukamen, Tendenz täglich steigend.

 

Das Kernstück, die Zusammenführung zweier Hilfesysteme, der

Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe, ist übrigens seit längerer Zeit von vielen Sozialpolitikern gefordert worden. Man kam zu dem Schluss, dass es keinen Sinn macht, erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger länger von den Leistungen und Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagenturen auszuschließen. Aus diesem Blickwinkel gesehen, eröffnet Hartz IV neue Möglichkeiten für bisherige Sozialempfänger.

 

Alles begann mit einer kraftvollen Äußerung von Bundeskanzler Schröder im April 2001: „es gibt kein Recht auf Faulheit. Wer arbeitsfähig ist, aber einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Unterstützung gekürzt werden“. Und Schröder machte Ernst: Das beschlossene Gesetz stellt Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose vor eine einfache Wahl: entweder Billigjobs annehmen oder mit teilweise drastisch verringerten Bezügen weiterleben.

Durch HartzIV wurde Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II umgewandelt. Seit 1.Januar diesen Jahres bekommen Arbeitslose nur noch maximal 12 Monate Arbeitslosengeld, ab 2006 über 55 jährige 18 Monate. Danach greift die so genannte Grundsicherung. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die bislang Arbeitslosenhilfe bezogen, erhalten das Arbeitslosengeld II, soweit sie bedürftig sind. Für erwerbsunfähige Sozialhilfe-empfänger, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können, wird Sozialgeld gezahlt. Hartz IV markiert damit einen einschneidenden Wechsel der sozialen Sicherungssysteme. Denn das durch 61 Paragraphen geregelte Arbeitslosengeld II ist eine reine Fürsorgeleistung. Der Bedarf wird von den individuellen Lebensumständen abhängig gemacht. Das eigene Vermögen, Immobilienbesitz, Altersrückstellungen aber auch das Einkommen des Lebenspartners können angerechnet werden, aber dazu später mehr. Deshalb ist es auch durchaus verständlich, warum die Aufregung um diese Reform so groß war und noch ist. Sie trifft offenbar einen Nerv, dessen genaue Lage und dessen überragende Bedeutung für das politische Bewusstsein der Bürger den Regierenden überhaupt nicht bewusst war.

 

Dieser Nerv wurzelt offenbar in der Angst, dass, zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, die soziale Absicherung vor Hunger und Kälte, die der Staat allen bietet, nicht nur für die „anderen“ da ist, sondern für jeden relevant werden kann.

Sozialhilfe war die finanzielle Unterstützung für Bürger, die aus den unterschiedlichsten Gründen, an den Rand gedrängt waren,  vor dem endgültigen Absturz zu bewahren. Sicher wurde immer wieder beklagt, dass allzu viele das System ausnutzten und irgendwann keine Anstrengungen mehr unternahmen, einer geregelten Arbeit nachzugehen.

Der normale Bürger aber, derjenige, der sich nichts zu schulden kommen ließ, der fleißig und ordentlich war, der geriet praktisch nie in die Gefahr, dauerhaft von staatlichen Leistungen abhängig zu sein und sein Vermögen angreifen zu müssen, um über die Runden zu kommen.

 

Das einzige große Risiko des Normalbürgers war die unverschuldete Arbeitslosigkeit. Wenn ein mittelständischer Betrieb Pleite machte, konnte auch der Fleißigste nichts dagegen tun, dass er vorübergehend den Staat in Anspruch nehmen musste. Doch dagegen hatte er sich versichert. Er hatte 20 oder gar 30 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, also hatte er auch einen Anspruch darauf, Hilfe für die schwierige Übergangszeit zu erhalten. Die Wahrscheinlichkeit, länger als ein Jahr arbeitslos zu werden war über Jahrzehnte sehr gering, doch selbst dann war die Arbeitslosenhilfe eben noch lange keine Sozialhilfe, noch kein automatischer gesellschaftlicher Abstieg, noch nicht der Offenbarungseid gegenüber dem Staat, obwohl auch da schon Vermögensteile und andere Einkommen geprüft und angerechnet wurden. Jetzt, mit dem großen Reformwerk , droht der gesellschaftliche Abstieg, der Offenbarungseid, für sehr viele Bürger unserer Bundesrepublik. Wer die berühmten dreißig Jahre eingezahlt hat, steigt schon nach einem Jahr in der Arbeitslosigkeit unweigerlich ab in die unterste Klasse der Gesellschaft. Und das bei dieser Wirtschaftslage. Auf ein Anspringen der Konjunktur hoffen wir schon einige Jahre. Doch auch in diesem Jahr wird es wohl kaum zu einer ausreichend starken Belebung kommen, die sich auch auf dem Arbeitsmarkt auswirken würde. Die Voraussagen der Wirtschaftsexperten liegen beim Wirtschaftswachstum inzwischen wieder bei ca.1 %. Die vom Personaldienstleister Manpower vierteljährlich durchgeführte Befragung bei 1000 Arbeitgebern gibt auch keinen Grund zur Freude. Klang das Jahr 2004 im letzten Quartal noch mit verhaltenem Optimismus aus, so begann das Jahr 2005 wieder pessimistischer:

13 Prozent der befragten Unternehmen wollen Stellen abbauen. Sie alle kennen die Hiobsbotschaften von Opel und anderen Betrieben, Siemens in Würzburg baut ca. 1600 und in Schweinfurt ca. 300 Arbeitsplätze ab und verlagert sie in den Osten, der Personalabbau von VS ist Ihnen allen bekannt, die Bauwirtschaft liegt am Boden und viele Betriebe verlagern ihren Sitz nach Osteuropa und nach Asien. Ein Ende ist im Moment nicht abzusehen. Da klingt es geradezu zynisch, wenn das SGB II von einer Pflicht zur Arbeit spricht. Erwerbsfähige Bezieher des Arbeitslosengeldes II sind ab Januar 2005 verpflichtet, nahezu jeden zumutbaren Job anzunehmen, auch einen Minijob. Als zumutbar gilt grundsätzlich jede Tätigkeit, es sei denn, der Arbeitslose ist körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage, die angebotene Tätigkeit auszuüben. Unter Umständen kann sogar ein Umzug verlangt werden, aber an anderen Orten gibt es auch keine Arbeitsstellen. Wer Jobangebote unbegründet ablehnt, muss mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld von 30 Prozent rechnen.

 

Bei jungen Menschen unter 25 Jahren droht bei Arbeitsablehnung sogar die vollständige Streichung des Alg II.

 

Was bietet der Staat an, um diese sozialen Abstieg aufzuhalten?

Die Bundesregierung hat eine verbesserte Förderung und Vermittlung der Arbeitslosen versprochen. Hierzu sind die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften personell besser ausgestattet worden. Mittelfristiges Ziel ist es, dass ein Betreuer nur noch für 75 Arbeitslose zuständig ist. Durch einen intensiveren Kontakt sollen Bildungs- und Beschäftigungspläne individueller gestaltet werden. Zur erfolgreichen Umsetzung dieser Zielsetzungen bedarf es der intensiven Zusammenarbeit aller

Beschäftigungspolitischen Akteure. Schließlich geht es darum, durch ein Bündel geeigneter Maßnahmen zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland beizutragen bzw. diese zu stärken.

Das SGB II – bekannt als Hartz IV – setzt sowohl auf der Nachfrage – als auch der Angebotsseite des Arbeitsmarktes an. Dazu war auch eine Reform der Agentur für Arbeit und der Sozialhilfe erforderlich. Diese Reform, wie sie bisher in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht erlebt wurde, erfordert eine gesellschaftliche Akzeptanz, soziale Balance und aktives Engagement aller beschäftigungspolitisch Verantwortlichen.

 

Eine erfolgreiche praktische Umsetzung des eingeleiteten Veränderungsprozesses gelingt nur dann rasch und nachhaltig, wenn die gesamte Gesellschaft einbezogen wird und auch zu diesen Veränderungen bereit ist.

 

Die neuen Regelungen sollen Akzente setzen:

  • Erschließung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten – Schaffung neuer Arbeitsplätze durch einen so genannten 2. Arbeitsmarkt,

  • die 1 Euro Jobs sind ein erster Schritt dazu.

  • Verbesserung der Qualität und Schnelligkeit der Vermittlung in Arbeit.

  • Das Dienstleistungsangebot muss neu strukturiert und kundenfreundlich gestaltet werden.

  • Nach dem SGB II gilt der Grundsatz „Fördern und Fordern“.

Das SGB II ist eine steuerfinanzierte bedürftigkeitsabhängige Leistung zur sicher des Lebensunterhalts.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB II festgelegt, dass für diese Grundsicherung die Agentur für Arbeit und/oder die Kreisfreien Städte bzw. die Landkreise zuständig sind.

 

Ursprünglich sollten nur die Arbeitsagenturen zuständig sein, aber auf Drängen der CDU wurden die Kommunen einbezogen, weil man davon ausgegangen ist, dass das Gesetz ohne die Kommunen nicht durchführbar ist:

  • Kommunen sind Wirtschaftsförderer und Investoren

  • Kommunen sind große Arbeitgeber und Ausbilder, Träger von Kindertagesstätten, Schuldnerberatungsstellen, Psychosozialen Diensten, Volkshochschulen und vieles mehr.

  • Kommunen sind Akteure der aktiven Arbeitsförderung.

  • Die Verdoppelung der Ausgaben für die „Hilfe zur Arbeit“ in den letzten 10 Jahren verdeutlicht die gestiegene Bedeutung der Kommunen auch in diesem Bereich.

  • Die Chancen des SGB II müssen genutzt werden durch Kooperation, Koordination und Konzentration.

Die Kooperation der Agenturen für Arbeit und der Sozialämter ist neu. Einige Modelle haben gezeigt, dass je höher der organisatorische Verzahnungsgrad ist, desto bessere Ergebnisse wurden erreicht. Dort wo in gemeinsamen Anlaufstellen die Arbeitslosen nach den Prinzipien des Fallmanagements betreut wurden, stellten sich höhere Vermittlungserfolge auch bei schwierigen Arbeitslosen ein. Fallmanagement ist ein neuer Begriff, so genannte Fallmanager betreuen Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, wie gesundheitliche Einschränkungen, Schulden, Vorstrafen, Sprachproblemen usw.

 

Die Integration von langzeitarbeitslosen Menschen gelingt besser, wenn die Hilfen und Eingliederungsleistungen aus einer Hand, sowie auf die individuelle Problemlage und die regionale Arbeitsmarktsituation abgestimmt, erbracht werden. Dieses Konzept der Hilfe aus einer Hand gilt es nun im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften umzusetzen und auszubauen.

 

Diese neuen Trägerschaften müssen sich gut funktionierende Netzwerke mit der regionalen Beschäftigungsförderung und flankierenden Beratungs- und Betreuungsdiensten schaffen.

Das Leitziel aller Aktivitäten – darüber sind sich alle einig – muss die dauerhafte Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in den ersten Arbeitsmarkt sein, um ihnen eine selbständige und unabhängige Lebensführung zu ermöglichen, bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage ein schwieriges Unterfangen. Für 2005 steht ein Budget von rd. 1,5 Milliarden Euro für Integrationsleistung zur Verfügung. Diese sollen eingesetzt werden für Ausbildung, Berufsvorbereitende Maßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Arbeitsgelegenheiten mit intensiver sozialer Betreuung, bis hin zu ehrenamtlichen Tätigkeiten und Modellprojekten.

 

Vor allem aber muss die Regierung dafür sorgen, dass die Wirtschaft wieder angekurbelt wird, dass Unternehmer wieder mehr Personal einstellen. Die Regierung muss verhindern, dass immer mehr Betriebe ins Ausland abwandern. Mit schnellen Erfolgen der Hartz IV-Reform ist allerdings nicht zu rechnen. Für Klaus Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, braucht es einige Jahre Geduld. Zunächst müsse der Aufschwung weiter an Fahrt gewinnen und die Reformen umgesetzt werden.

 

Eine deutliche Senkung der Arbeitslosenzahlen sei erst im Jahr 2006 zu erwarten. Noch besteht in der Wirtschaft kein Bedarf an Millionen von Arbeitslosen, selbst im Billiglohnbereich nicht, im Gegenteil ist insbesondere der Arbeitsmarkt für Langzeitarbeislose jenseits der 50 nach wie vor leergefegt – da helfen auch alles Fordern und aller Druck nichts. Wenn es nicht genügend Stellen gibt, dann können sie eben auch nicht vermittelt oder besetzt werden.

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