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Danksagung: Für den folgenden Beitrag möchten wir uns herzlich bei Dr. Joachim Walter bedanken und darauf hinweisen, dass der Artikel zuerst abgedruckt wurde in:

Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 1999, S. 23-28


 

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Dr. Joachim Walter, Adelsheim

Anti-Gewalttraining im Jugendstrafvollzug - Tummelplatz für ‘crime fighter’?

Bemerkungen zum Beitrag von Heilemann / Fischwasser von Proeck: “Kampagne gegen Gewalt. Das Management destruktiver Aggressivität.” (ZfStrVo 4/98, S. 228)[1]

Keine Frage, angesichts zunehmender Verurteilung Jugendlicher und Heranwachsender zu Jugendstrafe wegen Gewaltdelikten[2], aber auch nicht seltener gewalttätiger Übergriffe unter Gefangenen im Jugendstrafvollzug selber tut Anti-Gewalt-Training not. Der obengenannte Beitrag jedoch verdient unter mindestens zwei Aspekten eine Erwiderung: Seiner Sprache und seines Inhaltes wegen.

Glauben wir dem Text und der darin enthaltenen Selbstbeschreibung der Therapeuten[3], so sind diese als Team (oder möchten jedenfalls sein):

-     Kampagnenführer,

-     Anti-Gewalt-Manager,

-     Profis,

-     Schlägertherapeuten,

-     Undercover-Agenten,

-     subkulturelle Helden,

-     die pfiffigsten, cleversten, körperorientiertesten, stärksten, wehrfähigsten, flexibelsten, mit dem höchsten IQ ausgestatteten,

sie sind

-     unterwegs im Auftrag der Opfer,

-     aus besonderem Holz geschnitzt,

-     aus besonderem Schrot und Korn,

-     überlegen, sexy und “geil drauf”,

sie denken

-     schneller, präziser, logischer und umfassender,

sie sind

-     geistig einfach “hipphopp”,

-     ihr Flair, ihre Performance und ihre Aura generieren eine exklusive Ausstrahlungskraft und erzeugen ein spezielles therapeutisches Ambiente,

sie sind

-     Fitneß-Fans,

-     ausgezeichnet durch emotionales Jogging, Training der Körpermuskulatur, Aufbau des kognitiven Turbos und tägliches Offensivitätstraining,

-     unmäßig, gierig und gefräßig beim Eindringen in die Identität des Aggressors,

-     jederzeit in der Mehrheit,

sie wollen

-     auf keinen Fall verlieren,

sie sind

-     Gambler des Anti-Blamier-Spieles,

-     ohne Respekt vor Vorgesetzten,

-     besessen von Opfergerechtigkeit,

-     zäh und penetrant,

sie

-     beherrschen die inszenierte Empörung genial,

sie sind

-     das SEK des Knastes - gefürchtet und geliebt zugleich,

-     irgendwie unmöglich.

Man muß den Artikel noch einmal nachlesen um sich zu überzeugen, daß dies sämtlich wörtliche Zitate sind, die sich leicht noch um weitere imposante Sentenzen vermehren ließen. Nach solch gewaltigem verbalem Trommelfeuer, fast einem furor therapeuticus, fragt man sich, wer wohl hinter derart bombastischer Selbstinszenierung stehen mag: Genies, Übermenschen, Sektierer - oder einfach Leute, die uns Feld-, Wald- und Wiesenpraktikern des Jugendstrafvollzugs geistig, konzeptionell wie auch praktisch um Lichtjahre voraus sind? Auf die wir deshalb womöglich eifersüchtig sind?

Letzteres wird sich wohl niemals ganz ausschließen lassen. Gleichwohl will ich im folgenden versuchen, einige Fragen aufzuwerfen, Kritik zu üben, aber auch Anforderungen an ein dem Jugendstrafvollzug angemessenes Anti-Gewalt-Training zu formulieren.

 

1. Fragen

Was eigentlich macht gewisse Arten von Anti-Gewalt-Training so überaus attraktiv für die Medien, ihre Betreiber so stolz, was verschafft so hohe gesellschaftliche Akzeptanz? Ist es die Lust an dem Thema Gewalt, das Sensationsinteresse, also das Interesse daran, in einer reizüberfluteten und eben deshalb reizarmen Welt Sensationen, Gefühle zu erleben? Ist es die - freilich dann doch nie befriedigte - Sucht nach der Ein-für-alle-mal-Lösung? Oder ist es die Genugtuung an dem Gegenschlag (“jetzt kriegen die endlich einmal ihre Grenzen gezeigt, müssen selber einstecken”)? Ist es die Faszination am “war on crime”, die Lust, “crime fighter” zu spielen?

Vielleicht von allem etwas? Doch es tauchen weitere und wichtigere Fragen auf:

Ist solches Anti-Gewalt-Training, in dem “professionelle Schlägertherapeuten” mit dem “psychologischen Skalpell” die Gewaltlegitimationen ihrer Kunden “wegoperieren” (S. 231) tatsächlich das, was den mit Gewaltdelikten auffällig gewordenen Jugendstrafgefangenen fehlt? Ist es wirklich der Gegenschlag, das Gefühl, wie es ist, wenn man selbst der Unterlegene ist, was sie endlich einmal kennenlernen müssen? Kennen sie das nicht schon alle? Aus welchem anderen Grunde haben sich diese Jugendlichen und Heranwachsenden denn für präventive, d. h. möglichst frühzeitige und brutale Gewaltanwendung entschieden, als weil sie selber beizeiten schmerzhafte Opfererfahrungen gemacht haben? Und woraus folgt die Befugnis zum operativen Eingriff? Oder umfassender gefragt: Kann mittels eines Behandlungsprogramms, das schon durch die Gewalttätigkeit und das Imponiergehabe seiner Sprache auffällt, aber auch in seiner Durchführung offensichtlich auf (Gegen-)Gewalt setzt, der bekannte Kreislauf der Gewalt (cycle of violence)[4] durchbrochen werden? Und das überdies innerhalb der totalen Institution Jugendstrafanstalt?

Unbestreitbar ist das angestrebte Ziel, selbstsichere Gelassenheit bei Gewalttätern, also ein verbessertes Selbstkonzept durch “Verringerung der Differenz zwischen Idealanspruch und realen persönlichen Fähigkeiten (Kompetenzen)” sowie “Veränderung der Stolz-Hitliste”[5] zu erreichen, größter Mühe und aller Ehren wert. Aber sind es auch die vorgeschlagenen Mittel? Oder läßt das gute Gefühl, auf der richtigen Seite zu stehen, bei deren Auswahl keine Skrupel mehr aufkommen?[6]

 

2. Kritik

2.1. Sprachgebrauch

Wie die oben angeführten Originalzitate hinreichend belegen, huldigen Heilemann und einige seiner Adepten[7] einer gewaltigen und gewaltaffinen Sprache[8], um es zurückhaltend auszudrücken. Auf manche zusätzliche Ver-Gewaltigungen der Sprache, offenbar in der Absicht, modern zu sein bzw. Beherrschung der Jugendsprache zu demonstrieren, will ich hier nicht eingehen.[9] Sie würden fast eine eigene Studie aus sprachkritischer Sicht lohnen.

Angstthemen können in der Öffentlichkeit wie auch im privaten Gespräch mit hoher Aufmerksamkeit rechnen.[10] Ein Angstthema par excellence ist körperliche Gewaltanwendung, Körperverletzung. Wer das Gewalt-Vokabular benutzt, kann schon deshalb darauf vertrauen, gehört zu werden, besonders von den Massenmedien.[11] Er gerät aber auch leicht in Sackgassen, wenn er das Verdichtungsymbol “Gewalt” unhinterfragt benützt, weil dann das Nachdenken über angemessene und differenzierte Problembehandlung und Problemlösungen unterbleibt.[12] Vielmehr besteht die Gefahr, das Patentrezept und die Ein-für-allemal-Lösung (statt einer idividuell angepaßten Behandlung) zu suchen, die es bekanntlich schon deshalb nicht geben kann, weil Gewalt viele verschiedene Ursachen bzw. Bedingungen haben kann.[13]

Dazu gehört das eher emotionale Vertrauen in die Leistungsfähigkeit gewaltsamer gesellschaftlicher “Konfliktlösungen” in Form der Gegengewalt, sei diese auch nur verbal oder “konfrontativ”. Wer gegen ungerechtfertigte Gewalt oder überführte Gewalttäter seinerseits - möglichst radikal - zurückschlägt, glaubt leicht, er habe den Konflikt “gelöst”;[14] oft kann er sich gerade deshalb des Beifalls der Beobachter oder gar der Mehrheit sicher sein.

Es kann aber nicht gleichgültig sein, welcher Rede- und Denkweise wir uns öffentlich und erst recht gegenüber den Jugendlichen und Heranwachsenden befleißigen. Denn je mehr wir die Einsicht, selber einen Kern von Gewalttätigkeit in uns zu tragen, verdrängen bzw. gleich garnicht aufkommem lassen, desto gefährlicher, d.h. weniger steuerbar werden diese Kräfte.[15] Wird schon in der Überschrift von “Kampagne” (nach Duden “ militärischer Feldzug”) gegen Gewalt gesprochen, so erinnert das fatal an den amerikanischen “war on crime”. Im folgenden Text finden sich zahlreiche weitere Beispiele für einen ausgesprochen aggressiven, teils auch militärisch getönten Sprachgebrauch, der um Gegengewalt kreist, wie “massiver Mitteleinsatz” (S. 228) oder “SEK des Knastes” (S. 231). Der sprachlichen Glorifizierung der Therapeuten (siehe obige Zitatenauswahl) steht die gezielte Herabsetzung der Probanden gegenüber (“Topschläger, Schlägerprofis, Kunden, stumpfe Unterschichtsideale, Mickrigkeit...”).

 

2.2. Gewalttäter und Opfer

Völlig unhaltbar und dem heutigen wissenschaftlichen Stand nicht entsprechend ist die Interpretation von Gewalt als Eigenschaft bestimmter Menschen, also der “Topschläger”, Profischläger” usw., welche scheinbar aus einer “Schlägermentalität” (S. 228) resultiert. Eine dichotomische Sicht nach der Art hier die Schläger - dort die Opfer, für welche selbstverständlich Partei ergriffen wird: Denn “die Trainer sind unterwegs im Auftrag der Opfer” (S. 229).

So sehr eine solche Betrachtungsweise verständlicher Emotion und verbreitetem Gerechtigkeitsempfinden entsprechen mag,[16] birgt sie doch sowohl die Gefahr der Vereinfachung als auch der Stigmatisierung.

Zum einen berücksichtigt sie nicht hinreichend die Erkenntnis, daß Gewalt nicht einfach als Merkmal bestimmter Personen betrachtet werden darf, sondern sich vielmehr in dynamischen interindividuellen Verläufen entwickelt. Sie wird als Mittel der Konfliktlösung eingesetzt, wenn keine anderen Möglichkeiten der Interaktion vorhanden sind oder gesehen werden können. Gewalt kennzeichnet somit oft die Endphasen eskalierender Konflikte und wachsender Kommunikationsbarrieren nicht nur zwischen Einzelpersonen, sondern ebenso zwischen gesellschaftlichen Gruppen.[17]

Zum anderen dürfen auch gewalttätige Auseinandersetzungen, an denen die ganz überwiegend nach Normen der Unterschicht sozialisierten Insassen unserer Jugendstrafanstalten beteiligt waren, nicht ausschließlich mit Maßstäben der bürgerlichen Mittelschicht gemessen werden. In ihrem Herkunftsmilieu wird aggressives und gewalttätiges Verhalten nicht nur häufiger gelernt (im Sinne des Lernens am Modell, z.B. des gewalttätigen Vaters), sondern es wird unabhängig davon manchmal auch tatsächlich die einzige erfolgversprechende Überlebensstrategie darstellen (Lernen am Erfolg). Solange der Strafvollzug selbst - und sogar in seinen therapeutischen Behandlungen - auf Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten setzt, ist kaum zu erwarten, daß seine Insassen dieses seit langem und täglich neu gelernte Verhalten modifizieren.

Auf dem Hintergrund ihrer Unterschichtsozialisation und bei Betrachtung nicht nur eines isolierten Ereignisses, sondern des gesamten Werdegangs unserer Jugendstrafgefangen, sind diese oft ebenso “Opfer” wie “Täter”.[18] Wer Opfer und wer Täter ist, kann in bezug auf die am Konflikt beteiligten Personen und ihre Lebensgeschichte selten trennscharf definiert werden, allenfalls (und manchmal auch dieses nicht) in bezug auf die jeweilige konkrete Situation. Möglicherweise gutgemeintes Parteiergreifen zu Gunsten des Opfers erweist sich auch deshalb als problematisch.

 

2.3. Gewalt mit Gewalt bekämpfen?

Das vorgestellte Anti-Gewalt-Programm ist über die Tatsache hinaus, daß es im Freiheitsentzug stattfindet, insofern selber gewaltsam, als es auf unilateraler Kommunikation beruht, neues gewaltgeneigtes Verhalten zu lernen ermöglicht und Feindbilder aufbaut bzw. pflegt.

2.3.1. Erziehung im Jugendstrafvollzug setzt immer noch weitgehend auf eine einseitige Kommunikation zwischen Erziehern, die das Sagen, und Jugendlichen, die zu gehorchen haben. Die Jugendstrafgefangenen sind qua Rollendefinition fast völlig von der Macht ausgeschlossen, sie selber betreffende Entscheidungen zu fällen. Das scheint auch hier nicht grundsätzlich anders zu sein, sind doch die Therapeuten die Kampagnenführer, “Undercover-Agenten”, “zahlenmäßig in der Übermacht”,[19] diejenigen, die “konfrontieren”,[20] “den Täter zwingen, sich intensiv mit der Einstellung seiner potentiellen Gegner auseinanderzuseten”,[21] “die Opferperspektive in den Kopf des Gewalttäters einmassieren”[22] bzw. “Gewaltlegitimationen wegoperieren” (S. 231) usf. Mit einem Wort, das Machtgefälle zwischen Therapeuten und Probanden erscheint gewaltig. Verhaltensanpassung erfolgt dann überwiegend weil und solange der entsprechende Druck besteht, der Gefangene sich sozusagen im Schwitzkasten befindet. Negative Verstärker (Druck, Drohung, Strafe), die in solcher Kommunikation üblicherweise angewandt werden, führen aber bekanntlich nur selten zu internalisierter Normanpassung kraft Überzeugung, sondern meistens lediglich zu passagerem Meideverhalten.[23] Soziales oder moralisches Lernen, das ja auf situationsunabhängiges Denken und Urteilen abzielt,[24] findet daher nicht statt in Beziehungen, die durch unilateralen Zwang gekennzeichnet sind.[25]

2.3.2. Lerntheoretisch gesehen stellt sich die Frage, welches Verhalten in einem solchen Modell gelernt wird.

Max Busch hat vor einigen Jahren zu Recht daran erinnert,[26] daß man, wie immer man es auch versuchen mag, nicht  nicht kommunizieren kann,[27] daß man also immer andere beeinflußt und - ob als Vollzugsbeamter oder Therapeut - deshalb auch immer erzieht, selbst wenn man es bewußt nicht wollte.[28] Wie alle jungen Menschen vermögen auch die Insassen des Jugendstrafvollzuges aber sehr genau zu unterscheiden zwischen dem, was Erzieher predigen und dem, wie sie sich tatsächlich selbst verhalten.[29] Wird die beschriebene dominant-aggressive Sprech- und Verhaltensweise der Trainer den Gefangenen verborgen bleiben?  Wohl kaum. Jedem Vollzugsbediensteten muß bewußt sein, daß die jeweilige Grundeinstellung zum Jugendstrafgefangenen sich diesem sowohl durch Verhalten als auch Sprache offenbart.[30]

Was also werden die Gefangenen hauptsächlich aus dem dargestellten Modell lernen? Ich vermute folgendes: “Aggressivitätsauslösende Provokationen und Belästigungen”[31] sind zulässig. Notwendig ist auch, daß “die Gemeinheiten bis an die Schmerzgrenze gesteigert”[32] werden, wenn das der richtigen Sache dient. Wer nicht verlieren will in Konfrontationen, setzt besser auf “zahlenmäßige Übermacht” (S. 231).[33] Ich meine dagegen, daß gewaltlose Konfliktlösungen am besten an konsequent gewaltlosen Vorbildern gelernt werden.[34]

Gewiß, reflektierten Umgang mit als Provokation empfundenen Verhalten müssen die als gewaltätig aufgefallenen Jugendstrafgefangenen erst noch lernen. Aber nicht von Dominanz ausübenden Macho-Therapeuten, sondern von behutsam um Vertrauen werbenden Betreuern; am besten eingebettet in eine schutzbietende Gleichaltrigengruppe, welcher Lern- und Entwicklungsfelder offenstehen, innerhalb deren auch Fehler gemacht werden dürfen, aus denen gelernt werden kann.

2.3.3. In dem besprochenen Beitrag finden sich neben sensationshaschenden und superlativischen Ausdrücken[35] eine Anzahl sprachlicher Wendungen, die weniger deskriptiv oder analytisch sind als wertend/abwertend.[36] Schon dadurch besteht die Gefahr, daß das im Umgang mit Abweichlern ohnehin verbreitete Freund-Feind-Denken, das auch die Medien unablässig kultivieren, zusätzliche Nahrung erhält. Dazuhin werden einige Thesen aufgestellt, die geeignet sind, neue Feindbilder aufzubauen oder schon vorhandene zu pflegen. Hierher gehört etwa die Behauptung einer angeblichen “Professionalisierung der heutigen ’Topschläger’ ”(S. 228, l. Sp.): Wer aus eigener Erfahrung wegen Gewaltdelikten verurteilte Jugendstrafgefangene und ihre Lebensläufe kennt, der weiß, daß diese in aller Regel das genaue Gegenteil eines Profis[37] sind, den doch wohl überlegtes (und damit besonders gefährliches) Vorgehen nach festgelegten Effektivitätsstandards auszeichnet. Sie dagegen verlieren beim geringsten Anlaß Übersicht und Selbstbeherrschung, prügeln einfach drauflos. Dementsprechend unprofessionell sind danach ihre untauglichen Rechtfertigungsversuche und ihr dilettantischer Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden,[38] der im Ergebnis meistens zu erheblichen Strafen führt. Ihre Stilisierung zu “Profischlägern” (S. 228, r. Sp.) ist völlig ungerechtfertigt.

Ebenso unbewiesen und fahrlässig ist die Behauptung, daß sich der extreme Schaden dieser Tätergruppe in “der” (welcher?) Kriminalstatistik nicht valide abbilde, weil das Opfer- und Zeugenmobbing ungeahnte Ausmaße annehme (S. 228, r. Sp.). Woher wollen die Autoren das wissen? Sind bei der Zeugenbeeinflussung ausgerechnet Jugendliche und Heranwachsende zunehmend erfolgreich? Alle mir bekannten Forschungen geben für diese These keinen Anhalt. Dagegen spricht einiges dafür, daß die durchschnittliche Tatschwere bei den zur Anklage gekommenen Gewaltdelikten junger Menschen in den letzten Jahren nicht gestiegen ist[39] oder sogar abgenommen hat.[40]

Handelt es sich bei den o.a. Behauptungen auch nur um unbelegte Vermutungen und medienwirksame Ettikettierungen, so wirken diese, von Fachleuten öffentlich vertreten, doch: Als Angstthemen und Skandalisierungen. Sie produzieren Feindbilder (“Profischläger”) und wirken bis in den Vollzug hinein. Ohnehin sind (nicht nur) dort bis heute die Realitätsauffassungen der Beteiligten - Beamten und Gefangenen - von Vorstellungen bestimmt, die bildhaft sind: “Feindbild”. Dieses Feindbild ist, unabhängig von seiner tatsächlichen Richtigkeit, ihre Realität; unter ungünstigen Umständen kann es soweit kommen, daß es jede Brutalität rechtfertigt.[41] Fast überflüssig deshalb zu bemerken, daß Abbau und nicht Pflege von Feindbildern Aufgabe des Therapeuten im Vollzug ist.

2.3.4. Fraglich ist schließlich, wie mit einem solchen Anti-Gewalt-Programm der Kreislauf der Gewalt durchbrochen werden soll.

Daß die Beziehung zwischen subjektiver passiver Gewalterfahrung und eigener aktiver Gewalttätigkeit als ursächliche Zusammenhänge aufgefaßt werden müssen, die durch Lernprozesse vermittelt sind, plakativ mit “Zyklus” oder “Kreislauf der Gewalt” benannt, ist heute im Grundsatz unstreitig und vielfältig belegt.[42] Prügeln als Mittel der Konfliktbewältigung ist also gelerntes Verhalten.

Unter welchen Bedingungen können wir hoffen, daß es wieder verlernt werden kann? M. E. müssen mindestens zwei Voraussetzungen gegeben sein: Positive emotionale Beziehung zu einer (oder mehreren) Person(en), in der der Gefangene Zuwendung und Vertrauen erfährt,[43] sowie konsequent gewaltloses Vorbildverhalten dieser Bezugsperson(en). Alle beide Voraussetzungen scheinen mir in dem hier besprochenen Anti-Gewalt-Training nicht gegeben zu sein; ganz sicher aber kann von konsequent gewaltlosem Vorbildverhalten keine Rede sein.

Allerdings liegt ein Problem darin, daß der Strafvollzug strukturell bis heute Gewalt und Degradierung als Methode, zwischenmenschliche Konflikte zu lösen, zu sehr betont.[44] Daraus resultiert eine prinzipielle Schwierigkeit, im Gefängnis erfolgreiche Antigewaltprogramme zu etablieren. Denn zu deutlich hat der Gefangene auch heute noch das alltägliche institutionalisierte Gewaltprogramm vor Augen. Es bleibt kein anderer Weg, als dieses so weit wie möglich abzubauen. Offenen und gelockerten Vollzugsformen ist folglich Vorrang zu geben.

 

2.4. Effizienz

Auch wenn “Verhaltensänderungen bei den Härtesten der Harten” gefunden wurden (S. 231), fehlt bisher ein Nachweis für dauerhafte Verhaltensänderungen nach der Entlassung in Freiheit. Dieser müßte beispielsweise geführt werden durch eine Rückfallstudie, die einen längeren Zeitraum (4-5 Jahre) umfaßt und damit Augenblickseffekte, die zu konzedieren sind, nicht mehr zum Tragen kommen läßt. Verglichen werden müßten dabei die im Modell behandelten mit nach denselben Kriterien ausgewählten Gefangenen einer unbehandelten Vergleichsgruppe.

Freilich hat insbesondere Wolters[45] bei den Teilnehmern dreier halbjähriger Kurse seines sporttherapeutischen Anti-Aggressivitäts-Trainings im pre-post-Vergleich mittels verschiedener Testverfahren eine beachtliche Anzahl signifikanter Einstellungsänderungen feststellen können, und zwar in bedeutend höherem Unfang als dies bei dem gesprächsorientierten Training der Fall war.[46] So waren am Ende des Trainings alle Aggressivitätswerte deutlich gesunken, die soziale Orientierung außerdem verbessert.[47]

Jedoch unterscheidet sich dieser sporttherapeutische ganz erheblich von dem gesprächsorientierten Ansatz. Er basiert auf traditionellen fernöstlichen Kampfkünsten, in deren Mittelpunkt die physische und psychische Selbstbeherrschung steht, und vermeidet von vornherein viele der hier kritisierten Problempunkte, weil er in bedeutend geringerem Umfang sprachgebunden ist und der Trainer in praxi Friedfertigkeit und Selbstbeherrschung vorlebt. Er eignet sich daher auch für die vielen Gefangenen im Jugendstrafvollzug, die entweder der deutschen Sprache kaum mächtig sind oder denen die notwendige Verbalisierungsfähigkeit mangelt. Besonders aber erscheint er deshalb aussichtsreich, weil körperliche Aggressionsabfuhr mit praktischer Einübung von Selbstkontrolle verbunden wird und leibhaftig erfahrene Erfolgserlebnisse ermöglicht werden.[48]

Trotzdem können auch diese Befunde eine Rückfallstudie nicht ersetzen, weil aus ihnen nicht hervorgeht, ob die beobachteten Verhaltensänderungen unter den völlig anderen Bedingungen des Lebens außerhalb der Anstalt nach der Entlassung bestehen bleiben.

3. Anforderungen an ein Anti-Gewalt-Training im Jugendstrafvollzug

Da die wichtigsten Grundsätze bereits angesprochen sind, eine Konzeption eines Anti-Gewalt-Trainings hier auch nicht geleistet werden kann, will ich mich auf einige zusammenfassende Stichworte beschränken.

 

·      Der aktuelle Forschungsstand über Entstehungsbedingungen, Prävention und Kontrolle von Gewalt muß bei der Konzeption, Durchführung und Evaluierung von vollzuglichen Anti-Gewalt-Programmen berücksichtigt werden. Eine wissenschaftliche Begleitforschung sollte erfolgen. Um die Effizienz solcher Modelle einschätzen zu können, sollten Rückfallstudien durchgeführt werden, die zwischen der behandelten Gruppe und einer Kontrollgruppe unterscheiden.

 

·      Die Gewaltlosigkeit der Erziehung ist wesentlicher Bestandteil der Erziehung zur Gewaltlosigkeit.[49] Anti-Gewalt-Programme sollten deshalb konzeptionell, gedanklich und sprachlich auf ihre Gewaltfreiheit überprüft werden. Mit Gewalt, und sei es auch bloß verbaler Gewalt oder Provokationen, gegen Gewalteinstellungen vorzugehen, den Teufel also mit Beelzebub austreiben zu wollen, erscheint kontraindiziert.

 

·      Anti-Gewalt-Programme sollten besonderes Gewicht auf gewaltfreies Alltagsverhalten und dessen praktische Einübung schon während des Freiheitsentzugs legen. Hierfür ist eine Verknüpfung mit sporttherapeutischen Ansätzen besonders geeignet, ebenso mit gruppentherapeutischen Modellen. Das Training gewaltfreien Alltagsverhaltens sollte auch nach Entlassung, z.B. im Rahmen der Bewährungshilfe, fortgeführt werden.

 

·      Bei der Konzeption von Anti-Gewalt-Programmen ist zu überlegen, welche Form gesellschaftlicher Reaktionen auf das normbrechende Verhalten am ehesten gesellschaftlicher Versöhnung und moralischem Lernen dient.[50] Leider scheinen Erfahrungsmöglichkeiten, die persönliches und sozio-moralisches Wachstum anregen könnten, im Gefängnis fast völlig zu fehlen.[51] Weicht mithin der Vollzug in diesem Punkt vom “normalen” Leben ab, so kann “normale” moralische Entwicklung nur durch eine Normalisierung der Vollzugsverhältnisse erreicht werden.[52] Diese hätte darin zu bestehen, daß - m.E. bereits vom Angleichungsgrundsatz geboten - eine Gerechtigkeitsstruktur in der Anstalt geschaffen wird, die von den Insassen als fair, legitim und gerecht wahrgenommen werden kann.[53] Ohne eine weitgehende Beteiligung der Insassen an alltäglichen Entscheidungen wird dies freilich nicht zu erreichen sein.[54]

 

·      Anti-Gewalt-Programme im Jugendstrafvollzug sollten nach Möglichkeit in einen Täter-Opfer-Ausgleich einmünden. Hier können die Täter angesichts der Schmerzen, die sie dem Opfer zugefügt haben, Lernprozesse im Bereich der Empathie machen, während die Opfer dadurch jene konkrete Genugtuung erfahren, die die durch das Delikt erlittene Kränkung heilen könnte.[55] Einer “Konfrontation” des Opfers oder des Trainers mit dem Täter bedarf es dazu nicht; wohl aber müssen seine Gewalttaten und ihre Folgen mit aller Deutlichkeit angesprochen werden.

 

·      Anti-Gewalt-Programme müssen dem Abbau von Feindbildern und der moralischen Hypertrophie gegenüber sozialen Außenseitern und Nichtangepaßten besondere Aufmerksamkeit widmen.[56] Statt Dominanz der Trainer ist Toleranz des Stärkeren gefragt, der gerade aus seiner Position der Stärke heraus nachgeben kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings der Verzicht auf den vermeintlich unüberwindlichen Gegensatz zwischen der Autorität des Erwachsenseins und des Strafvollzuges einschließlich seines Erziehungsanspruchs auf der einen und dem straffällig gewordenen Jugendlichen auf der anderen Seite.[57] Auf diese Weise könnten auch Anti-Gewalt-Programme einen Beitrag zu einem illusionsloseren, nüchterneren Verhältnis zur Gewalt leisten.[58]

 

·      Die Kernfrage an alle Anti-Gewalt-Programme muß aber sein, ob diese die Würde und Autonomie unserer Klienten zu respektieren und zu fördern in der Lage sind, oder ob es sich um menschenverachtende und damit gewalttätige Konzepte handelt.[59]

 

 



Literatur

 

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Anmerkungen



[1] Seitenangaben ohne Zusatz beziehen sich auf den besprochenen Aufsatz.

[2] Damit ist nicht gesagt, daß Jugendgewaltkriminalität steigt. Sie ist aber in jedem Fall ein ernstes gesellschaftliches Problem. Vgl. hierzu zuletzt Pfeiffer u.a., 1998; Heinz, 1997.

[3] Insbesondere S. 231

[4] Zusammenfassend Widom, 1989, S. 3.

[5] Heilemann 1994, S. 333.

[6] Kunz 1997, S. 30.

[7] Z.B. Tügel/Heilemann 1987, S. 80 f; GeretshauserLenfert/Weidner 1993, S. 33.

[8] An der Rede erkennt man den Menschen. “Qualis autem homo ipse esset, talis esse eius orationem”: Cicero,Tusc. 5, 16, 47.

[9] Gemeint sind Begriffsschöpfungen wie “kognitiver Turbo”, “Gambler des Anti-Blamier-Spiels” usw.

[10] Nafzger 1997, S. 171.

[11] Cremer-Schäfer 1992, S. 23.

[12] Cremer-Schäfer aaO S. 30.

[13] Vgl. hierzu Schwind/Baumann u.a., (Endgutachten der Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt) 1989, S. 76 ff.

[14] Müller-Dietz 1995, S. 38.

[15] Rauchfleisch 1993, S.8.

[16] Müller-Dietz 1995, S. 38.

[17] Zum Ganzen vgl. Schwind/Baumann u.a., (Endgutachten der Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt) 1989, S. 194 f m.w.N.

[18] Vgl. hierzu die neuerdings von Pfeiffer u.a., 1998, insbesondere S. 87 ff vorgelegten Daten, die belegen, daß die soziale Lage der Herkunftsfamilie, besonders aber dort gemachte eigene Opfererfahrungen, Auswirkungen auf  Gewalteinstellung , Konflitkompetenz und schließlich Gewalthandeln Jugendlicher haben. “Die jungen Gewalttäter, und hier insbesondere die Mehrfachtäter unter ihnen, waren zunächst Opfer und wurden dann zu Tätern.” (S. 108).

[19] Heilemann 1994, S. 332

[20] Geretshauser/Lenfert/Weidner S. 34

[21] Geretshauser/Lenfert/Weidner S. 35

[22] Geretshauser/Lenfert/Weidner S. 36

[23] Wiswede 1976, S. 137; Wiswede 1979, S. 168.

[24] Zumal in einer Gesellschaft, die stark auf die Autonomie des Einzelnen setzt, selbstsichere Handlungskompetenz, nicht aber Autoritätshörigkeit die Neigung zur Kriminalität reduziert. Pilz, 1994, S. 223.

[25] Sutter et al. 1997 S. 2 f m.w.N.

[26] Busch 1992, S. 17.

[27] Watzlawick 1969, S. 50 ff: “Metakommunikatives Axiom” (S. 53).

[28] Walter 1993, S. 108; Wydra 1994 S. 16.

[29] Aus neurobiologischer Sicht hierzu Spitzer 1996, insbesondere S. 62 f: ”Lernen läuft auch dann über Beispiele, wenn der Erzieher predigt. Gelernt wird allerdings in diesem Fall, daß irgendwer immer predigt.”

[30] Burgheim/Ostheimer 1994, S. 209:”Die impliziten Nachrichtenanteile werden meist in nicht-sprachlicher Form übermittelt. Neben Stimme, Aussprache und Tonfall sind Körperbewegungen, spezielle Formulierungen und Bewertungen weitere nichtsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten”.

[31] Geretshauser/Lenfert/Weidner S. 36

[32] Geretshauser/Lenfert/Weidner aaO.

[33] Vgl auch Heilemann 1994, S. 332.

[34] Schwind/Baumann u.a., (Endgutachten der Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt) 1989, Rndnr. 456.

[35] Vgl. insbesondere die Aufzählung am Anfang.

[36] Vgl. oben  2.1.

[37] Wahrig  Deutsches Wörterbuch: Professionell: “berufsmäßig”. Wären also wegen Gewaltdelikten verurteilte Jugendliche “Berufsverbrecher”?

[38] Müller, Siegfried 1991, S. 222.

[39] Vgl. Heinz 1997, S. 270 ff, insbesondere auch die Schaubilder mit Vergleich Tatverdächtigenbelastungszahl/Verurteiltenzahl (S. 284 ff).

[40] Pfeiffer u.a. ,1998, S. 25 ff, 51, 107 f.

[41] Reucher 1994, S. 72 f

[42] Pfeiffer u.a. ,1998, S. 87 ff; Schwind/Baumann u.a., 1989, Endgutachten, RN 231, 232, 456; Kreuzer/Römer-Klees/Schneider, 1991, S. 306 ff; eine Meta-Analyse amerikanischer Untersuchungen bei Widom, 1989, S. 23 f

[43] Pfeiffer u.a. 1998, S. 101.

[44] Schumann 1988

[45] Wolters 1992, S. 29 ff mit weiteren Literaturnachweisen.

[46] Heilemann 1994, S. 335.

[47] Wolters aaO S. 29 f.

[48] Nickolai/Walter 1994, S. 71

[49] Schwind/Baumann u.a., aaO.

[50] Brumlik 1993, S. 205.

[51] Kohlberg/Scharf/ Hickey 1978, S. 207

[52] Jennings/Kilkenny/Kohlberg 1983, S. 345.

[53] Kohlberg/Scharf/ Hickey aaO.

[54] Zu einem Modellversuch Walter, 1998, S. 236.

[55] Brumlik aaO S. 207.

[56] Müller-Dietz 1993, S. 65.

[57] Rössner 1989, S. 49 ff.

[58] Müller-Dietz 1995, S. 38.

[59] Rauchfleisch 1993, S. 8 f

 

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