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texte Danksagung: Für den folgenden Beitrag möchten wir uns herzlich bei Dr. Joachim Walter bedanken und darauf hinweisen, dass der Artikel zuerst abgedruckt wurde in: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 1999, S. 23-28
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Dr.
Joachim Walter, Adelsheim Anti-Gewalttraining
im Jugendstrafvollzug - Tummelplatz für ‘crime fighter’? Bemerkungen
zum Beitrag von Heilemann / Fischwasser
von Proeck: “Kampagne gegen Gewalt. Das Management destruktiver
Aggressivität.” (ZfStrVo 4/98, S. 228)[1] Keine
Frage, angesichts zunehmender Verurteilung Jugendlicher und Heranwachsender
zu Jugendstrafe wegen Gewaltdelikten[2],
aber auch nicht seltener gewalttätiger Übergriffe unter Gefangenen im
Jugendstrafvollzug selber tut Anti-Gewalt-Training not. Der obengenannte
Beitrag jedoch verdient unter mindestens zwei Aspekten eine Erwiderung:
Seiner Sprache und seines Inhaltes wegen. Glauben
wir dem Text und der darin enthaltenen Selbstbeschreibung der Therapeuten[3],
so sind diese als Team (oder möchten jedenfalls sein): -
Kampagnenführer, -
Anti-Gewalt-Manager, -
Profis, -
Schlägertherapeuten, -
Undercover-Agenten, -
subkulturelle
Helden, -
die
pfiffigsten, cleversten, körperorientiertesten, stärksten, wehrfähigsten,
flexibelsten, mit dem höchsten IQ ausgestatteten, sie
sind -
unterwegs
im Auftrag der Opfer, -
aus
besonderem Holz geschnitzt, -
aus
besonderem Schrot und Korn, -
überlegen,
sexy und “geil drauf”, sie
denken -
schneller,
präziser, logischer und umfassender, sie
sind -
geistig
einfach “hipphopp”, -
ihr
Flair, ihre Performance und ihre Aura generieren eine exklusive Ausstrahlungskraft
und erzeugen ein spezielles therapeutisches Ambiente, sie
sind -
Fitneß-Fans,
-
ausgezeichnet
durch emotionales Jogging, Training der Körpermuskulatur, Aufbau des
kognitiven Turbos und tägliches Offensivitätstraining, -
unmäßig,
gierig und gefräßig beim Eindringen in die Identität des Aggressors, -
jederzeit
in der Mehrheit, sie
wollen -
auf
keinen Fall verlieren, sie
sind -
Gambler
des Anti-Blamier-Spieles, -
ohne
Respekt vor Vorgesetzten, -
besessen
von Opfergerechtigkeit, -
zäh
und penetrant, sie
-
beherrschen
die inszenierte Empörung genial, sie
sind -
das
SEK des Knastes - gefürchtet und geliebt zugleich, -
irgendwie
unmöglich. Man
muß den Artikel noch einmal nachlesen um sich zu überzeugen, daß dies
sämtlich wörtliche Zitate sind,
die sich leicht noch um weitere imposante Sentenzen vermehren ließen.
Nach solch gewaltigem verbalem Trommelfeuer, fast einem furor therapeuticus,
fragt man sich, wer wohl hinter derart bombastischer Selbstinszenierung
stehen mag: Genies, Übermenschen, Sektierer - oder einfach Leute, die
uns Feld-, Wald- und Wiesenpraktikern des Jugendstrafvollzugs geistig,
konzeptionell wie auch praktisch um Lichtjahre voraus sind? Auf die
wir deshalb womöglich eifersüchtig sind? Letzteres
wird sich wohl niemals ganz ausschließen lassen. Gleichwohl will ich
im folgenden versuchen, einige Fragen aufzuwerfen, Kritik zu üben, aber
auch Anforderungen an ein dem Jugendstrafvollzug angemessenes Anti-Gewalt-Training
zu formulieren.
1.
Fragen Vielleicht
von allem etwas? Doch es tauchen weitere und wichtigere Fragen auf: Ist
solches Anti-Gewalt-Training, in dem “professionelle Schlägertherapeuten”
mit dem “psychologischen Skalpell” die Gewaltlegitimationen ihrer Kunden
“wegoperieren” (S. 231) tatsächlich das, was den mit Gewaltdelikten
auffällig gewordenen Jugendstrafgefangenen fehlt? Ist es wirklich der
Gegenschlag, das Gefühl, wie es ist, wenn man selbst der Unterlegene
ist, was sie endlich einmal kennenlernen müssen? Kennen sie das nicht
schon alle? Aus welchem anderen Grunde haben sich diese Jugendlichen
und Heranwachsenden denn für präventive, d. h. möglichst frühzeitige
und brutale Gewaltanwendung entschieden, als weil sie selber beizeiten
schmerzhafte Opfererfahrungen gemacht haben? Und woraus folgt die Befugnis
zum operativen Eingriff? Oder umfassender gefragt: Kann mittels eines
Behandlungsprogramms, das schon durch die Gewalttätigkeit und das Imponiergehabe
seiner Sprache auffällt, aber auch in seiner Durchführung offensichtlich
auf (Gegen-)Gewalt setzt, der bekannte Kreislauf der Gewalt (cycle of
violence)[4]
durchbrochen werden? Und das überdies innerhalb der totalen Institution
Jugendstrafanstalt? Unbestreitbar
ist das angestrebte Ziel, selbstsichere Gelassenheit bei Gewalttätern,
also ein verbessertes Selbstkonzept durch “Verringerung der Differenz
zwischen Idealanspruch und realen persönlichen Fähigkeiten (Kompetenzen)”
sowie “Veränderung der Stolz-Hitliste”[5]
zu erreichen, größter Mühe und aller Ehren wert. Aber sind es auch die
vorgeschlagenen Mittel? Oder läßt das gute Gefühl, auf der richtigen
Seite zu stehen, bei deren Auswahl keine Skrupel mehr aufkommen?[6] 2.
Kritik 2.1.
Sprachgebrauch
Wie
die oben angeführten Originalzitate hinreichend belegen, huldigen Heilemann
und einige seiner Adepten[7]
einer gewaltigen und gewaltaffinen
Sprache[8],
um es zurückhaltend auszudrücken. Auf manche zusätzliche Ver-Gewaltigungen
der Sprache, offenbar in der Absicht, modern zu sein bzw. Beherrschung
der Jugendsprache zu demonstrieren, will ich hier nicht eingehen.[9]
Sie würden fast eine eigene Studie aus sprachkritischer Sicht lohnen.
Angstthemen
können in der Öffentlichkeit wie auch im privaten Gespräch mit hoher
Aufmerksamkeit rechnen.[10]
Ein Angstthema par excellence ist körperliche Gewaltanwendung, Körperverletzung.
Wer das Gewalt-Vokabular benutzt, kann schon deshalb darauf vertrauen,
gehört zu werden, besonders von den Massenmedien.[11]
Er gerät aber auch leicht in Sackgassen, wenn er das Verdichtungsymbol
“Gewalt” unhinterfragt benützt, weil dann das Nachdenken über angemessene
und differenzierte Problembehandlung und Problemlösungen unterbleibt.[12]
Vielmehr besteht die Gefahr, das Patentrezept und die Ein-für-allemal-Lösung
(statt einer idividuell angepaßten Behandlung) zu suchen, die es bekanntlich
schon deshalb nicht geben kann, weil Gewalt viele verschiedene Ursachen
bzw. Bedingungen haben kann.[13]
Dazu
gehört das eher emotionale Vertrauen in die Leistungsfähigkeit gewaltsamer
gesellschaftlicher “Konfliktlösungen” in Form der Gegengewalt,
sei diese auch nur verbal oder “konfrontativ”. Wer gegen ungerechtfertigte
Gewalt oder überführte Gewalttäter seinerseits - möglichst radikal -
zurückschlägt, glaubt leicht, er habe den Konflikt “gelöst”;[14]
oft kann er sich gerade deshalb des Beifalls der Beobachter oder gar
der Mehrheit sicher sein. Es
kann aber nicht gleichgültig sein, welcher Rede- und Denkweise wir uns
öffentlich und erst recht gegenüber den Jugendlichen und Heranwachsenden
befleißigen. Denn je mehr wir die Einsicht, selber einen Kern von Gewalttätigkeit
in uns zu tragen, verdrängen bzw. gleich garnicht aufkommem lassen,
desto gefährlicher, d.h. weniger steuerbar werden diese Kräfte.[15]
Wird schon in der Überschrift von “Kampagne” (nach Duden “ militärischer
Feldzug”) gegen Gewalt gesprochen, so erinnert das fatal an den amerikanischen
“war on crime”. Im folgenden Text finden sich zahlreiche weitere Beispiele
für einen ausgesprochen aggressiven, teils auch militärisch getönten
Sprachgebrauch, der um Gegengewalt kreist, wie “massiver Mitteleinsatz”
(S. 228) oder “SEK des Knastes” (S. 231). Der sprachlichen Glorifizierung
der Therapeuten (siehe obige Zitatenauswahl) steht die gezielte Herabsetzung
der Probanden gegenüber (“Topschläger, Schlägerprofis, Kunden, stumpfe
Unterschichtsideale, Mickrigkeit...”).
2.2.
Gewalttäter und Opfer
Völlig
unhaltbar und dem heutigen wissenschaftlichen Stand nicht entsprechend
ist die Interpretation von Gewalt
als Eigenschaft bestimmter Menschen, also der “Topschläger”, Profischläger”
usw., welche scheinbar aus einer “Schlägermentalität” (S. 228) resultiert.
Eine dichotomische Sicht nach der Art hier die Schläger - dort die Opfer,
für welche selbstverständlich Partei ergriffen wird: Denn “die Trainer
sind unterwegs im Auftrag der Opfer” (S. 229). So
sehr eine solche Betrachtungsweise verständlicher Emotion und verbreitetem
Gerechtigkeitsempfinden entsprechen mag,[16]
birgt sie doch sowohl die Gefahr der Vereinfachung als auch der Stigmatisierung. Zum
einen berücksichtigt sie nicht hinreichend die Erkenntnis, daß Gewalt
nicht einfach als Merkmal bestimmter Personen betrachtet werden darf,
sondern sich vielmehr in dynamischen interindividuellen Verläufen entwickelt.
Sie wird als Mittel der Konfliktlösung eingesetzt, wenn keine anderen
Möglichkeiten der Interaktion vorhanden sind oder gesehen werden können.
Gewalt kennzeichnet somit oft die Endphasen eskalierender Konflikte
und wachsender Kommunikationsbarrieren nicht nur zwischen Einzelpersonen,
sondern ebenso zwischen gesellschaftlichen Gruppen.[17] Zum
anderen dürfen auch gewalttätige Auseinandersetzungen, an denen die
ganz überwiegend nach Normen der Unterschicht sozialisierten Insassen
unserer Jugendstrafanstalten beteiligt waren, nicht ausschließlich mit
Maßstäben der bürgerlichen Mittelschicht gemessen werden. In ihrem Herkunftsmilieu
wird aggressives und gewalttätiges Verhalten nicht nur häufiger gelernt
(im Sinne des Lernens am Modell, z.B. des gewalttätigen Vaters), sondern
es wird unabhängig davon manchmal auch tatsächlich die einzige erfolgversprechende
Überlebensstrategie darstellen (Lernen am Erfolg). Solange der Strafvollzug
selbst - und sogar in seinen therapeutischen Behandlungen - auf Gewalt
als Mittel zur Lösung von Konflikten setzt, ist kaum zu erwarten, daß
seine Insassen dieses seit langem und täglich neu gelernte Verhalten
modifizieren. Auf
dem Hintergrund ihrer Unterschichtsozialisation und bei Betrachtung
nicht nur eines isolierten Ereignisses, sondern des gesamten Werdegangs
unserer Jugendstrafgefangen, sind diese oft ebenso “Opfer” wie “Täter”.[18]
Wer Opfer und wer Täter ist, kann in bezug auf die am Konflikt beteiligten
Personen und ihre Lebensgeschichte selten trennscharf definiert werden,
allenfalls (und manchmal auch dieses nicht) in bezug auf die jeweilige
konkrete Situation. Möglicherweise gutgemeintes Parteiergreifen zu Gunsten
des Opfers erweist sich auch deshalb als problematisch.
2.3.
Gewalt mit Gewalt bekämpfen?
Das
vorgestellte Anti-Gewalt-Programm ist über die Tatsache hinaus, daß
es im Freiheitsentzug stattfindet, insofern selber gewaltsam, als es
auf unilateraler Kommunikation beruht, neues gewaltgeneigtes Verhalten
zu lernen ermöglicht und Feindbilder aufbaut bzw. pflegt. 2.3.1.
Erziehung im Jugendstrafvollzug setzt immer noch weitgehend auf eine
einseitige Kommunikation
zwischen Erziehern, die das Sagen, und Jugendlichen, die zu gehorchen
haben. Die Jugendstrafgefangenen sind qua Rollendefinition fast völlig
von der Macht ausgeschlossen, sie selber betreffende Entscheidungen
zu fällen. Das scheint auch hier nicht grundsätzlich anders zu sein,
sind doch die Therapeuten die Kampagnenführer, “Undercover-Agenten”,
“zahlenmäßig in der Übermacht”,[19]
diejenigen, die “konfrontieren”,[20]
“den Täter zwingen, sich intensiv mit der Einstellung seiner potentiellen
Gegner auseinanderzuseten”,[21]
“die Opferperspektive in den Kopf des Gewalttäters einmassieren”[22]
bzw. “Gewaltlegitimationen wegoperieren” (S. 231) usf. Mit einem Wort,
das Machtgefälle zwischen Therapeuten und Probanden erscheint gewaltig.
Verhaltensanpassung erfolgt dann überwiegend weil und solange der entsprechende
Druck besteht, der Gefangene sich sozusagen im Schwitzkasten befindet.
Negative Verstärker (Druck, Drohung, Strafe), die in solcher Kommunikation
üblicherweise angewandt werden, führen aber bekanntlich nur selten zu
internalisierter Normanpassung kraft Überzeugung, sondern meistens lediglich
zu passagerem Meideverhalten.[23]
Soziales
oder moralisches Lernen, das ja auf situationsunabhängiges Denken und
Urteilen abzielt,[24]
findet daher nicht statt in Beziehungen, die durch unilateralen Zwang
gekennzeichnet sind.[25]
2.3.2.
Lerntheoretisch gesehen stellt sich die Frage, welches
Verhalten in einem solchen Modell gelernt wird. Max
Busch hat vor einigen Jahren
zu Recht daran erinnert,[26]
daß man, wie immer man es auch versuchen mag, nicht
nicht kommunizieren kann,[27]
daß man also immer andere beeinflußt und - ob als Vollzugsbeamter oder
Therapeut - deshalb auch immer erzieht, selbst wenn man es bewußt nicht
wollte.[28]
Wie alle jungen Menschen vermögen auch die Insassen des Jugendstrafvollzuges
aber sehr genau zu unterscheiden zwischen dem, was Erzieher predigen
und dem, wie sie sich tatsächlich selbst verhalten.[29]
Wird die beschriebene dominant-aggressive Sprech- und Verhaltensweise
der Trainer den Gefangenen verborgen bleiben?
Wohl kaum. Jedem Vollzugsbediensteten muß bewußt sein, daß die
jeweilige Grundeinstellung zum Jugendstrafgefangenen sich diesem sowohl
durch Verhalten als auch Sprache offenbart.[30] Was
also werden die Gefangenen hauptsächlich aus dem dargestellten Modell
lernen? Ich vermute folgendes: “Aggressivitätsauslösende Provokationen
und Belästigungen”[31]
sind zulässig. Notwendig ist auch, daß “die Gemeinheiten bis an die
Schmerzgrenze gesteigert”[32]
werden, wenn das der richtigen Sache dient. Wer nicht verlieren will
in Konfrontationen, setzt besser auf “zahlenmäßige Übermacht” (S. 231).[33]
Ich meine dagegen, daß gewaltlose Konfliktlösungen am besten an konsequent
gewaltlosen Vorbildern gelernt
werden.[34] Gewiß,
reflektierten Umgang mit als Provokation empfundenen Verhalten müssen
die als gewaltätig aufgefallenen Jugendstrafgefangenen erst noch lernen.
Aber nicht von Dominanz ausübenden Macho-Therapeuten, sondern von behutsam
um Vertrauen werbenden Betreuern; am besten eingebettet in eine schutzbietende
Gleichaltrigengruppe, welcher Lern- und Entwicklungsfelder offenstehen,
innerhalb deren auch Fehler gemacht werden dürfen, aus denen gelernt
werden kann. 2.3.3.
In dem besprochenen Beitrag finden sich neben sensationshaschenden und
superlativischen Ausdrücken[35]
eine Anzahl sprachlicher Wendungen, die weniger deskriptiv oder analytisch
sind als wertend/abwertend.[36]
Schon dadurch besteht die Gefahr, daß das im Umgang mit Abweichlern
ohnehin verbreitete Freund-Feind-Denken,
das auch die Medien unablässig kultivieren, zusätzliche Nahrung erhält.
Dazuhin werden einige Thesen aufgestellt, die geeignet sind, neue Feindbilder
aufzubauen oder schon vorhandene zu pflegen. Hierher gehört etwa die
Behauptung einer angeblichen “Professionalisierung der heutigen ’Topschläger’
”(S. 228, l. Sp.): Wer aus eigener Erfahrung wegen Gewaltdelikten verurteilte
Jugendstrafgefangene und ihre Lebensläufe kennt, der weiß, daß diese
in aller Regel das genaue Gegenteil eines Profis[37]
sind, den doch wohl überlegtes (und damit besonders gefährliches) Vorgehen
nach festgelegten Effektivitätsstandards auszeichnet. Sie dagegen verlieren
beim geringsten Anlaß Übersicht und Selbstbeherrschung, prügeln einfach
drauflos. Dementsprechend unprofessionell sind danach ihre untauglichen
Rechtfertigungsversuche und ihr dilettantischer Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden,[38]
der im Ergebnis meistens zu erheblichen Strafen führt. Ihre Stilisierung
zu “Profischlägern” (S. 228, r. Sp.) ist völlig ungerechtfertigt. Ebenso
unbewiesen und fahrlässig ist die Behauptung, daß sich der extreme Schaden
dieser Tätergruppe in “der” (welcher?) Kriminalstatistik nicht valide
abbilde, weil das Opfer- und Zeugenmobbing ungeahnte Ausmaße annehme
(S. 228, r. Sp.). Woher wollen die Autoren das wissen? Sind bei der
Zeugenbeeinflussung ausgerechnet Jugendliche und Heranwachsende zunehmend
erfolgreich? Alle mir bekannten Forschungen geben für diese These keinen
Anhalt. Dagegen spricht einiges dafür, daß die durchschnittliche Tatschwere
bei den zur Anklage gekommenen Gewaltdelikten junger Menschen in den
letzten Jahren nicht gestiegen ist[39]
oder sogar abgenommen hat.[40] Handelt
es sich bei den o.a. Behauptungen auch nur um unbelegte Vermutungen
und medienwirksame Ettikettierungen, so wirken diese, von Fachleuten
öffentlich vertreten, doch: Als Angstthemen und Skandalisierungen. Sie
produzieren Feindbilder (“Profischläger”) und wirken bis in den Vollzug
hinein. Ohnehin sind (nicht nur) dort bis heute die Realitätsauffassungen
der Beteiligten - Beamten und Gefangenen - von Vorstellungen bestimmt,
die bildhaft sind: “Feindbild”. Dieses Feindbild ist, unabhängig von
seiner tatsächlichen Richtigkeit, ihre Realität; unter ungünstigen Umständen
kann es soweit kommen, daß es jede Brutalität rechtfertigt.[41]
Fast überflüssig deshalb zu bemerken, daß Abbau und nicht Pflege von
Feindbildern Aufgabe des Therapeuten im Vollzug ist. 2.3.4.
Fraglich ist schließlich, wie mit einem solchen Anti-Gewalt-Programm
der Kreislauf der Gewalt
durchbrochen werden soll. Daß
die Beziehung zwischen subjektiver passiver Gewalterfahrung und eigener
aktiver Gewalttätigkeit als ursächliche Zusammenhänge aufgefaßt werden
müssen, die durch Lernprozesse vermittelt sind, plakativ mit “Zyklus”
oder “Kreislauf der Gewalt” benannt, ist heute im Grundsatz unstreitig
und vielfältig belegt.[42]
Prügeln als Mittel der Konfliktbewältigung ist also gelerntes Verhalten. Unter
welchen Bedingungen können wir hoffen, daß es wieder verlernt werden
kann? M. E. müssen mindestens zwei Voraussetzungen gegeben sein: Positive
emotionale Beziehung zu einer (oder mehreren) Person(en), in der der
Gefangene Zuwendung und Vertrauen erfährt,[43]
sowie konsequent gewaltloses Vorbildverhalten dieser Bezugsperson(en).
Alle beide Voraussetzungen scheinen mir in dem hier besprochenen Anti-Gewalt-Training
nicht gegeben zu sein; ganz sicher aber kann von konsequent gewaltlosem
Vorbildverhalten keine Rede sein. Allerdings
liegt ein Problem darin, daß der Strafvollzug strukturell bis heute
Gewalt und Degradierung als Methode, zwischenmenschliche Konflikte zu
lösen, zu sehr betont.[44]
Daraus resultiert eine prinzipielle Schwierigkeit, im Gefängnis erfolgreiche
Antigewaltprogramme zu etablieren. Denn zu deutlich hat der Gefangene
auch heute noch das alltägliche institutionalisierte Gewaltprogramm
vor Augen. Es bleibt kein anderer Weg, als dieses so weit wie möglich
abzubauen. Offenen und gelockerten Vollzugsformen ist folglich Vorrang
zu geben.
2.4.
Effizienz
Auch
wenn “Verhaltensänderungen bei den Härtesten der Harten” gefunden wurden
(S. 231), fehlt bisher ein Nachweis für
dauerhafte Verhaltensänderungen nach der Entlassung in Freiheit.
Dieser müßte beispielsweise geführt werden durch eine Rückfallstudie,
die einen längeren Zeitraum (4-5 Jahre) umfaßt und damit Augenblickseffekte,
die zu konzedieren sind, nicht mehr zum Tragen kommen läßt. Verglichen
werden müßten dabei die im Modell behandelten mit nach denselben Kriterien
ausgewählten Gefangenen einer unbehandelten Vergleichsgruppe. Freilich
hat insbesondere Wolters[45]
bei den Teilnehmern dreier halbjähriger Kurse seines sporttherapeutischen
Anti-Aggressivitäts-Trainings im pre-post-Vergleich mittels verschiedener
Testverfahren eine beachtliche Anzahl signifikanter Einstellungsänderungen
feststellen können, und zwar in bedeutend höherem Unfang als dies bei
dem gesprächsorientierten Training der Fall war.[46]
So waren am Ende des Trainings alle Aggressivitätswerte deutlich gesunken,
die soziale Orientierung außerdem verbessert.[47]
Jedoch
unterscheidet sich dieser sporttherapeutische ganz erheblich von dem
gesprächsorientierten Ansatz. Er basiert auf traditionellen fernöstlichen
Kampfkünsten, in deren Mittelpunkt die physische und psychische Selbstbeherrschung
steht, und vermeidet von vornherein viele der hier kritisierten Problempunkte,
weil er in bedeutend geringerem Umfang sprachgebunden ist und der Trainer
in praxi Friedfertigkeit und Selbstbeherrschung vorlebt. Er eignet sich
daher auch für die vielen Gefangenen im Jugendstrafvollzug, die entweder
der deutschen Sprache kaum mächtig sind oder denen die notwendige Verbalisierungsfähigkeit
mangelt. Besonders aber erscheint er deshalb aussichtsreich, weil körperliche
Aggressionsabfuhr mit praktischer Einübung von Selbstkontrolle verbunden
wird und leibhaftig erfahrene Erfolgserlebnisse ermöglicht werden.[48]
Trotzdem
können auch diese Befunde eine Rückfallstudie nicht ersetzen, weil aus
ihnen nicht hervorgeht, ob die beobachteten Verhaltensänderungen unter
den völlig anderen Bedingungen des Lebens außerhalb der Anstalt nach
der Entlassung bestehen bleiben. 3.
Anforderungen an ein Anti-Gewalt-Training im Jugendstrafvollzug Da
die wichtigsten Grundsätze bereits angesprochen sind, eine Konzeption
eines Anti-Gewalt-Trainings hier auch nicht geleistet werden kann, will
ich mich auf einige zusammenfassende Stichworte beschränken. ·
Der
aktuelle Forschungsstand
über Entstehungsbedingungen, Prävention und Kontrolle von Gewalt muß
bei der Konzeption, Durchführung und Evaluierung von vollzuglichen Anti-Gewalt-Programmen
berücksichtigt werden. Eine wissenschaftliche Begleitforschung sollte
erfolgen. Um die Effizienz solcher Modelle einschätzen zu können, sollten
Rückfallstudien durchgeführt werden, die zwischen der behandelten Gruppe
und einer Kontrollgruppe unterscheiden. ·
Die
Gewaltlosigkeit der Erziehung
ist wesentlicher Bestandteil der Erziehung zur Gewaltlosigkeit.[49]
Anti-Gewalt-Programme sollten deshalb konzeptionell, gedanklich und
sprachlich auf ihre Gewaltfreiheit überprüft werden. Mit Gewalt, und
sei es auch bloß verbaler Gewalt oder Provokationen, gegen Gewalteinstellungen
vorzugehen, den Teufel also mit Beelzebub austreiben zu wollen, erscheint
kontraindiziert. ·
Anti-Gewalt-Programme
sollten besonderes Gewicht auf gewaltfreies
Alltagsverhalten und dessen praktische Einübung schon während des
Freiheitsentzugs legen. Hierfür ist eine Verknüpfung mit sporttherapeutischen
Ansätzen besonders geeignet, ebenso mit gruppentherapeutischen Modellen.
Das Training gewaltfreien Alltagsverhaltens sollte auch nach Entlassung,
z.B. im Rahmen der Bewährungshilfe, fortgeführt werden. ·
Bei
der Konzeption von Anti-Gewalt-Programmen ist zu überlegen, welche Form
gesellschaftlicher Reaktionen auf das normbrechende Verhalten am ehesten
gesellschaftlicher Versöhnung und moralischem
Lernen dient.[50]
Leider scheinen Erfahrungsmöglichkeiten, die persönliches und sozio-moralisches
Wachstum anregen könnten, im Gefängnis fast völlig zu fehlen.[51]
Weicht mithin der Vollzug in diesem Punkt vom “normalen” Leben ab, so
kann “normale” moralische Entwicklung nur durch eine Normalisierung
der Vollzugsverhältnisse erreicht werden.[52]
Diese hätte darin zu bestehen, daß - m.E. bereits vom Angleichungsgrundsatz
geboten - eine Gerechtigkeitsstruktur in der Anstalt geschaffen wird,
die von den Insassen als fair, legitim und gerecht wahrgenommen werden
kann.[53]
Ohne eine weitgehende Beteiligung der Insassen an alltäglichen Entscheidungen
wird dies freilich nicht zu erreichen sein.[54]
·
Anti-Gewalt-Programme
im Jugendstrafvollzug sollten nach Möglichkeit in einen Täter-Opfer-Ausgleich
einmünden. Hier können die Täter angesichts der Schmerzen, die sie dem
Opfer zugefügt haben, Lernprozesse im Bereich der Empathie machen, während
die Opfer dadurch jene konkrete Genugtuung erfahren, die die durch das
Delikt erlittene Kränkung heilen könnte.[55]
Einer “Konfrontation” des Opfers oder des Trainers mit dem Täter bedarf
es dazu nicht; wohl aber müssen seine Gewalttaten und ihre Folgen mit
aller Deutlichkeit angesprochen werden. ·
Anti-Gewalt-Programme
müssen dem Abbau von Feindbildern
und der moralischen Hypertrophie gegenüber sozialen Außenseitern und
Nichtangepaßten besondere Aufmerksamkeit widmen.[56]
Statt Dominanz der Trainer ist Toleranz des Stärkeren gefragt, der gerade
aus seiner Position der Stärke heraus nachgeben kann. Voraussetzung
hierfür ist allerdings der Verzicht auf den vermeintlich unüberwindlichen
Gegensatz zwischen der Autorität des Erwachsenseins und des Strafvollzuges
einschließlich seines Erziehungsanspruchs auf der einen und dem straffällig
gewordenen Jugendlichen auf der anderen Seite.[57]
Auf diese Weise könnten auch Anti-Gewalt-Programme einen Beitrag zu
einem illusionsloseren, nüchterneren Verhältnis zur Gewalt leisten.[58]
·
Die
Kernfrage an alle Anti-Gewalt-Programme muß aber sein, ob diese die
Würde und Autonomie unserer Klienten zu respektieren und zu fördern
in der Lage sind, oder ob es sich um menschenverachtende und damit gewalttätige
Konzepte handelt.[59]
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Bernhard: Auswahl sowie Aus- und Fortbildung der Bediensteten im Jugendstrafvollzug.
In: Schriften des Fliedner-Vereins Rockenberg Nr. 56, Okt. 1994
Anmerkungen [1] Seitenangaben ohne Zusatz beziehen sich auf den besprochenen Aufsatz. [2] Damit ist nicht gesagt, daß Jugendgewaltkriminalität steigt. Sie ist aber in jedem Fall ein ernstes gesellschaftliches Problem. Vgl. hierzu zuletzt Pfeiffer u.a., 1998; Heinz, 1997. [3] Insbesondere S. 231 [4] Zusammenfassend Widom, 1989, S. 3. [5] Heilemann 1994, S. 333. [6] Kunz 1997, S. 30. [7] Z.B. Tügel/Heilemann 1987, S. 80 f; GeretshauserLenfert/Weidner 1993, S. 33. [8] An der Rede erkennt man den Menschen. “Qualis autem homo ipse esset, talis esse eius orationem”: Cicero,Tusc. 5, 16, 47. [9] Gemeint sind Begriffsschöpfungen wie “kognitiver Turbo”, “Gambler des Anti-Blamier-Spiels” usw. [10] Nafzger 1997, S. 171. [11] Cremer-Schäfer 1992, S. 23. [12] Cremer-Schäfer aaO S. 30. [13] Vgl. hierzu Schwind/Baumann u.a., (Endgutachten der Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt) 1989, S. 76 ff. [14] Müller-Dietz 1995, S. 38. [15] Rauchfleisch 1993, S.8. [16] Müller-Dietz 1995, S. 38. [17] Zum Ganzen vgl. Schwind/Baumann u.a., (Endgutachten der Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt) 1989, S. 194 f m.w.N. [18] Vgl. hierzu die neuerdings von Pfeiffer u.a., 1998, insbesondere S. 87 ff vorgelegten Daten, die belegen, daß die soziale Lage der Herkunftsfamilie, besonders aber dort gemachte eigene Opfererfahrungen, Auswirkungen auf Gewalteinstellung , Konflitkompetenz und schließlich Gewalthandeln Jugendlicher haben. “Die jungen Gewalttäter, und hier insbesondere die Mehrfachtäter unter ihnen, waren zunächst Opfer und wurden dann zu Tätern.” (S. 108). [19] Heilemann 1994, S. 332 [20] Geretshauser/Lenfert/Weidner S. 34 [21] Geretshauser/Lenfert/Weidner S. 35 [22] Geretshauser/Lenfert/Weidner S. 36 [23] Wiswede 1976, S. 137; Wiswede 1979, S. 168. [24] Zumal in einer Gesellschaft, die stark auf die Autonomie des Einzelnen setzt, selbstsichere Handlungskompetenz, nicht aber Autoritätshörigkeit die Neigung zur Kriminalität reduziert. Pilz, 1994, S. 223. [25] Sutter et al. 1997 S. 2 f m.w.N. [26] Busch 1992, S. 17. [27] Watzlawick 1969, S. 50 ff: “Metakommunikatives Axiom” (S. 53). [28] Walter 1993, S. 108; Wydra 1994 S. 16. [29] Aus neurobiologischer Sicht hierzu Spitzer 1996, insbesondere S. 62 f: ”Lernen läuft auch dann über Beispiele, wenn der Erzieher predigt. Gelernt wird allerdings in diesem Fall, daß irgendwer immer predigt.” [30] Burgheim/Ostheimer 1994, S. 209:”Die impliziten Nachrichtenanteile werden meist in nicht-sprachlicher Form übermittelt. Neben Stimme, Aussprache und Tonfall sind Körperbewegungen, spezielle Formulierungen und Bewertungen weitere nichtsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten”. [31] Geretshauser/Lenfert/Weidner S. 36 [32] Geretshauser/Lenfert/Weidner aaO. [33] Vgl auch Heilemann 1994, S. 332. [34] Schwind/Baumann u.a., (Endgutachten der Unabhängigen Regierungskommission zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt) 1989, Rndnr. 456. [35] Vgl. insbesondere die Aufzählung am Anfang. [36] Vgl. oben 2.1. [37] Wahrig Deutsches Wörterbuch: Professionell: “berufsmäßig”. Wären also wegen Gewaltdelikten verurteilte Jugendliche “Berufsverbrecher”? [38] Müller, Siegfried 1991, S. 222. [39] Vgl. Heinz 1997, S. 270 ff, insbesondere auch die Schaubilder mit Vergleich Tatverdächtigenbelastungszahl/Verurteiltenzahl (S. 284 ff). [40] Pfeiffer u.a. ,1998, S. 25 ff, 51, 107 f. [41] Reucher 1994, S. 72 f [42] Pfeiffer u.a. ,1998, S. 87 ff; Schwind/Baumann u.a., 1989, Endgutachten, RN 231, 232, 456; Kreuzer/Römer-Klees/Schneider, 1991, S. 306 ff; eine Meta-Analyse amerikanischer Untersuchungen bei Widom, 1989, S. 23 f [43] Pfeiffer u.a. 1998, S. 101. [44] Schumann 1988 [45] Wolters 1992, S. 29 ff mit weiteren Literaturnachweisen. [46] Heilemann 1994, S. 335. [47] Wolters aaO S. 29 f. [48] Nickolai/Walter 1994, S. 71 [49] Schwind/Baumann u.a., aaO. [50] Brumlik 1993, S. 205. [51] Kohlberg/Scharf/ Hickey 1978, S. 207 [52] Jennings/Kilkenny/Kohlberg 1983, S. 345. [53] Kohlberg/Scharf/ Hickey aaO. [54] Zu einem Modellversuch Walter, 1998, S. 236. [55] Brumlik aaO S. 207. [56] Müller-Dietz 1993, S. 65. [57] Rössner 1989, S. 49 ff. [58] Müller-Dietz 1995, S. 38. [59] Rauchfleisch 1993, S. 8 f
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