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Weshalb der folgende Text auf schwarz-auf-weiss steht:

  1. weil wir ihn für wichtig halten,

  2. weil wir erschrocken sind über den Gegensatz zwischen der realen Politik und dem, was gemeinhin WISSEN heißt,

  3. weil wir daran glauben, dass mündige Menschen Zivilcourage zeigen sollen.

Ansonsten spricht der Text für sich!


Quelle: (Arbeitgruppe Alternative Wirtschaftspolitik)  

IAB:Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Memorandum 2004

Beschäftigung, Solidarität und Gerechtigkeit – Reform statt Gegenreform

Auszug aus der Kurzfassung zu den Punkten Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung und Beschäftigungspolitik

1. Zeit der Gegenreform

Mutige Reformen in schwieriger Zeit – dies ist der Eindruck, den die Bundesregierung über ihre Politik in der Öffentlichkeit verbreiten will. Mit durchgreifenden Reformen sollen die schwächelnde Wirtschaft belebt, ihre Wettbewerbsfähigkeit gesichert und die Gesellschaft insgesamt zukunftsfest gemacht werden.

Diese Programmatik ist in der Agenda 2010 zusammengefasst. Ihre Umsetzung hat im vergangenen Jahr begonnen und hat nach wie vor höchsten Vorrang im Regierungshandeln. Der Kern dieser Politik steht allerdings in krassem Gegensatz zu diesem Bild. Er ist ernüchternd und alarmierend. Dies zeigen die vier großen Projekte, die im vergangenen Jahr – mit Hilfe der Opposition - durchgesetzt wurden:

  • - eine Gesundheitsreform, deren Kern eine Verteuerung und Verschlechterung der medizinischen Versorgung für die große Mehrheit der Bevölkerung ist,

  • - eine erneute Rentenreform, die dazu führt, dass die Renten in diesem Jahr erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik sinken und die Altersarmut in absehbarer Zeit erheblich zunehmen wird,

  • - eine Arbeitsmarktreform, die sich durch die Kombination drastischer Kürzungen bei den Unterstützungsleistungen mit zunehmend autoritärem Druck der Grenze zur Zwangsarbeit nähert,

  • - das Vorziehen einer Steuerreform, deren Entlastungswirkungen in erster Linie den Unternehmen und den BezieherInnen von höheren Einkommen, von Kapitalerträgen und Spekulationsgewinnen zugute kommen.  

Zur Begründung ihrer Politik behauptet die Bundesregierung, die Globalisierung und die Alterung der Bevölkerung hätten einen Problemdruck geschaffen, der diese Reformen unausweichlich mache. Am Ende dieses teilweise schmerzlichen Prozesses werde Deutschland aber wieder wettbewerbs- wie auch zukunftsfähig sein. Diese Aussagen sind falsch und die darauf gegründete Politik wird die Probleme nicht lösen, sondern im Gegenteil verschärfen. Keine der Reformen im Rahmen der Agenda 2010 macht die Gesellschaft zukunftsfest, alle tragen zu ihrer sozialen und langfristig auch wirtschaftlichen Destabilisierung bei. Es handelt sich nicht um ein zukunftsorientiertes Reformprogramm, sondern um ein rückwärtsgewandtes Programm der umfassenden Gegenreform. Sein Kern ist eine Umverteilung von unten nach oben.

Das soziale Hauptproblem in Deutschland ist die anhaltende und weiter steigende Massenarbeitslosigkeit, und das Hauptproblem der deutschen Wirtschaft ist ihre anhaltende Wachstumsschwäche. Beide Probleme haben weder mit Globalisierung noch mit Überalterung etwas zu tun, sondern sind hausgemacht.

Die Politik ist nicht bereit, dagegen anzugehen. Stattdessen preist sie bereits in der Vergangenheit gescheiterte Konzepte als Therapie an. Dieser Kurs ist in jüngster Zeit jedoch zunehmend in die Kritik geraten. Vom Sozialabbau Betroffene melden sich zu Wort, der Widerspruch von Seiten der Gewerkschaften wird lauter. Kommunen und die Sozialverbände weisen auf die dramatischen Folgen der „Reform“politik hin. Große Demonstrationen gegen den Sozialabbau haben bereits stattgefunden, weitere sind angekündigt. Die Bundesregierung unterstellt, dass es sich bei dieser Kritik um ein Problem der Vermittlung handele, der falschen Wahrnehmung einer richtigen Politik. Dies ist ein Irrtum. Die Kritik beruht vielmehr auf der richtigen Wahrnehmung einer falschen Politik, einer Politik, die ökonomisch kontraproduktiv und sozial ungerecht ist und für Millionen Menschen – auch bei einer leichten Erholung der Konjunktur – zu einer unmittelbar spürbaren Verschlechterung ihrer materiellen Lage führt. Hiergegen richtet sich der Protest. Er verlangt zu Recht nicht eine andere Vermittlung, sondern eine grundlegende Korrektur der Wirtschafts- und Sozialpolitik.

I. Falsche Politik in unsicherer Zeit

(…..)

5. Arbeitsmarktpolitik: Kürzen und Zwingen

In der Arbeitsmarktpolitik ist im vergangenen Jahr das Konzept „Fördern und Fordern“ durch die Verabschiedung der noch ausstehenden Hartz-Gesetze zu einem vorläufigen Abschluss gebracht worden. Hartz III, zum 1.1.2004 in Kraft getreten, zielt auf den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einer „kundenorientierten“ „Bundesagentur für Arbeit“. Mit Hartz IV, das zum 1.1.2005 in Kraft tritt, wird die Arbeitslosenhilfe abgeschafft und mit der bisherigen Sozialhilfe zum sog. Arbeitslosengeld II vereint, das für alle Erwerbslosen im erwerbsfähigen Alter und ihre Familienangehörigen gilt, die nicht längerfristig erwerbsunfähig sind.

Ob der Umbau der Bundesanstalt zur Bundesagentur für Arbeit und die Einführung von Fallmanagern tatsächlich zu größerer Effizienz der Arbeitsvermittlung beiträgt, ist solange fraglich, wie diese nicht wirklich eine ganzheitliche Beratungs- und Vermittlungskompetenz haben. Die Betonung der „Kundenorientierung“ ist jedenfalls Ausdruck einer an Zynismus grenzenden Marketingstrategie. Arbeitslose sind keine Kunden, die sich in der Bundesagentur Dienstleistungen nach ihrem jeweiligen Geschmack aussuchen oder es auch lassen können. Es sind Personen, die sich in existenzgefährdenden Krisen befinden und weder zwanglos noch mit irgendwelchen Optionen zur Bundesagentur kommen, sondern von dieser gezwungen werden, jedwedes Arbeitsangebot zu akzeptieren.

Der rote Faden, der sich durch die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung hindurchzieht, ist die Kombination von Einsparungen und „Aktivierung“ durch Ausübung von Druck auf die Arbeitslosen.

Einen wesentlichen Beitrag zur Senkung ihrer Ausgaben leistet die Arbeitsmarktpolitik durch die Streichung von Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM), die Kürzung von Qualifizierungs- und weitere Einsparungen bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Der zweite Arbeitsmarkt dient aber nicht zuletzt dazu, die Aktivität und Qualifikation Arbeitsloser zu erhalten bzw. zu verbessern und so ihre Chancen auf Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu steigern. Wenn er jetzt drastisch ausgetrocknet wird, verstärkt das die Abwärtsspirale von Arbeitslosigkeit, Dequalifizierung und sozialem Abstieg, die für die Betroffenen oft in ausweglose Lagen führt.

Um unter diesen Bedingungen dennoch Arbeitslosigkeit abzubauen und zu mehr Beschäftigung zu kommen, greift die Politik vorzugsweise zum Mittel des Drucks gegenüber den Arbeitslosen. Dieser Druck schlägt sich vor allem in Hartz IV nieder, das den Wechsel von einer – auch schon vorher erheblich ramponierten – „welfare“-Strategie sozialer Sicherung zur „workfare“-Strategie sozialer Disziplinierung nach amerikanischem Muster durchsetzt. Arbeitslose werden durch Androhung von Leistungsentzug unter Druck gesetzt, sich nicht nur aktiv um eine neue Arbeit zu bemühen, sondern auch Arbeiten zu akzeptieren, die in keiner Weise ihrer Qualifikation, ihren bisherigen Tätigkeiten und/oder Bezahlung entsprechen. Grenzen, unterhalb derer Arbeit nicht zumutbar ist, werden beseitigt. Die im alten Arbeitsförderungsgesetz noch enthaltene Zielsetzung, „unterwertige Arbeit“ zu verhindern, entfällt ersatzlos.

Arbeitslose müssen ab 1.1.2005 nach Ablauf der – in der Regel auf 12 Monate verkürzten – Zeit, in der sie Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung bezogen haben, jede Arbeit zu allen Bedingungen akzeptieren und können selbst zu unentgeltlicher Pflichtarbeit herangezogen werden. Jede Weigerung hat Sperrzeiten, Kürzungen und letztlich den Entzug der auf das Niveau der früheren Sozialhilfe gekürzten Arbeitslosenunterstützung zur Folge, wobei die Leistungen für Familien mit Kindern bzw. für Menschen mit Mehrbedarf (Alleinerziehende, Ältere, Behinderte etc.) sogar noch geringer sind als früher.

Hartz IV verschärft diese autoritäre Disziplinierungspolitik noch einmal erheblich, die sich bereits im vergangenen Jahr in einer drastisch – nämlich um 167 % – gestiegenen Zahl der Verhängung von Sperrzeiten niedergeschlagen – und so einen eigenständigen Sparbeitrag der Bundesanstalt erbracht hatte. Die BA rechnet sich diese Entwicklung wie auch die hohen Zahlen der „Abgänge aus der Arbeitslosigkeit“ als Erfolg an. Sie verschweigt dabei allerdings die Tatsache, dass fast die Hälfte (47 %) der 8,05 Millionen Abgänge aus Arbeitslosigkeit im Jahre 2003 Abgänge in die Nichterwerbstätigkeit – und nicht in Beschäftigung – gewesen sind. Ein Teil davon dürfte sicher darauf zurückzuführen sein, dass Arbeitslose sich dem zunehmend ihrer Selbstachtung – und im Übrigen gelegentlich auch dem Respekt der Menschenwürde und dem Verbot der Zwangsarbeit – widersprechenden Druck der Arbeitsämter entzogen haben. Wenn Hartz IV in Kraft tritt, wird diese Tendenz weiter zunehmen. Nach dem Muster der neoklassischen Lehre wäre dies dann wohl als „freiwillige Arbeitslosigkeit“ zu bezeichnen.

Im Übrigen sind die hohen Erwartungen, die von Seiten der Bundesregierung mit Hartz I und Hartz II verbunden worden waren, gründlich enttäuscht worden – wie es zu erwarten war und wie wir es vorhergesagt hatten. Durch die 40.000 Arbeitsplatz„optionen“, die von April 2003 bis einschließlich Januar 2004 geschaffen wurden, konnten 32.000 Arbeitslose in subventionierte Leiharbeitsverhältnisse überführt werden. Zu einem dauerhaften Arbeitsverhältnis führte dies jedoch nur für jeden zehnten PSA-Beschäftigten.

Einen Boom hat es dagegen bei den Minijobs mit einer Entlohnung von monatlich bis zu 400 € gegeben, deren Zahl in den ersten drei Quartalen um über eine Million zugenommen hat. In dieser Hinsicht geht das Konzept der Regierung, Arbeit um jeden Preis zu schaffen, teilweise auf. Der Preis dafür ist allerdings zu hoch: Er besteht darin, gerade jene Merkmale abzuschaffen, die Arbeit zu einem zentralen und unverzichtbaren Bestandteil des gesellschaftlichen und individuellen Lebens machen: die Möglichkeit, in der Arbeit die eigenen Qualifikationen zu entfalten und weiter zu entwickeln, aus dem Lohn der Arbeit ein eigenständiges Leben zu führen, durch Arbeit in ein zuverlässiges System sozialer Sicherheit eingebettet zu sein. Dies alles wird aus der Arbeit entkernt, auf die es der „aktivierenden“ Arbeitsmarktpolitik ankommt. Was am Ende als Erfolg in der Statistik erscheinen kann, ist Arbeit in ihrer schlechtesten Form: prekär, nicht ausreichend zum Leben, keine Grundlage für soziale Sicherheit, Abwertung von Qualifikation.

Die Massenarbeitslosigkeit wird man allerdings auch mit diesem entkernten Arbeitskonzept nicht beseitigen oder auch nur spürbar verringern. Die ersten Formen der workfare-Strategie sind in der Bundesrepublik bereits seit den 1980er Jahren angewandt worden, und sie haben ein weiteres Ansteigen der Arbeitslosigkeit nicht verhindert. Die jetzt beschlossene Verschärfung der gleichen Strategie wird daran nichts ändern können, weil die Strategie falsch ist. Die hohe Arbeitslosigkeit liegt nicht an der mangelnden Bereitschaft der Arbeitslosen zu arbeiten, sondern an dem Mangel an Arbeitsplätzen. Dieser Mangel aber besteht, weil es an gesamtwirtschaftlicher Nachfrage fehlt und das Arbeitsvolumen daher seit vielen Jahren zurückgeht. Die Politik des Drucks auf die Arbeitslosen, der Niedriglohn- und Zwangsarbeit wird diesen Nachfragemangel nicht beseitigen oder mildern, sondern verstärken.(…..)

 

II. Alternativen: Ausbau des Sozialstaats, gerechtere Steuerpolitik, mehr und bessere Arbeitsplätze

7. Grundsätze

Zu der kritisierten Politik gibt es Alternativen. Ein wirtschaftspolitischer Kurswechsel trüge schnell dazu bei, die aktuelle Stagnation zu überwinden, die Arbeitslosigkeit deutlich zu vermindern und die akuten Finanzierungsprobleme der sozialen Sicherungssysteme zu lösen. Auf mittlere Frist würde ein solcher Kurswechsel die Produktivität und Leistungsfähigkeit der Wirtschaft dauerhaft steigern, er würde Schritte auf dem Weg zur Vollbeschäftigung zurücklegen und die Grundlage für die Ausweitung und Stärkung der sozialen Sicherheit in Deutschland schaffen. Er würde auch über die Landesgrenzen hinaus wirken und Druck für eine aktivere Wirtschaftspolitik der EU machen. Die dadurch gewonnene Belebung der europäischen Konjunktur würde es zum einen ermöglichen, der europäischen Integration insbesondere im Hinblick auf die Osterweiterung einen neuen Schub zu geben. Zum anderen wäre sie ein relevanter Beitrag zur Stabilisierung der Weltwirtschaft und eine solide Grundlage für faire, auf Kooperation und Hilfe zur eigenständigen Entwicklung gerichtete Beziehungen mit den Entwicklungsländern.

Wir halten an den – im Übrigen auch in der Verfassung verankerten – Grundsätzen des Sozialstaates als einer wesentlichen zivilisatorischen Errungenschaft fest. Lange und erbitterte gesellschaftliche Auseinandersetzungen haben ihn im vergangenen Jahrhundert zwar noch nicht verwirklicht, aber doch wesentliche Zwischenerfolge durchsetzen können. Gegen diese Fortschritte sozialstaatlicher Reformen richten sich seit zwanzig Jahren die neoliberalen Gegenreformen. Hiergegen setzen wir uns zur Wehr. Ein Erfolg dieser Gegenwehr hängt nicht nur von den besseren Argumenten, sondern auch von der politischen Kraft sozialer Bewegungen und der Bereitschaft zur politischen Mobilisierung ab.

Das Festhalten an den Grundsätzen des Sozialstaates ist keine Reformfeindschaft. Im Gegenteil, den Sozialstaat sichern, heißt ihn weiter zu entwickeln und auf neue Entwicklungen abzustimmen. Es heißt aber nicht, ihn angesichts neuer Gegebenheiten zurückzunehmen oder abzuschaffen. Anpassungsbedarf ist vor allem durch die neuen Formen entstanden, in denen heute gearbeitet wird. Sie sind Resultat technologischer Entwicklungen, sozialer Umbrüche, veränderter Familienstrukturen, insbesondere einer neuen – allerdings immer noch unvollkommen verwirklichten – Rolle der Frauen in der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Familie. Diese Entwicklungen erfordern Veränderungen in der Organisation der Arbeit, ohne das Ziel der Vollbeschäftigung aufzugeben, das sich darauf richtet, allen Menschen einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten, auf dessen Grundlage sie in der Lage sind,  ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Sie erfordern auch Reformen der sozialen  Sicherungssysteme, ohne den Grundsatz aufzugeben, dass diese umfassenden Schutz und Sicherung des Lebensstandards aller Mitglieder der Gesellschaft vor den Risiken der Gesellschaft gewährleisten sollen.

Technische, wirtschaftliche und soziale Entwicklungen machen es auch erforderlich, die Ziele sozialer Gerechtigkeit (gegen die Tendenzen der Polarisierung), ökologischer Nachhaltigkeit (gegen die zunehmende Zerstörung der natürlichen Umwelt und  Lebensgrundlagen) und internationaler Kooperation und Entwicklung (gegen  schrankenlose Konkurrenz zu Lasten der schwächeren Länder) als Eckpunkte einer alternativen Entwicklungsstrategie immer wieder neu zu konkretisieren. Im Folgenden wollen wir uns auf Vorschläge für eine wirksame Beschäftigungspolitik und für die Grundstruktur und Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme konzentrieren und einige Vorschläge für eine Steuerpolitik machen, die sich an diesen Zielen ausrichtet.

8. Sozialsysteme: Sicherung des Lebensstandards und Mindestsicherung

Die Hauptorientierung der Sicherungssysteme im Sozialstaat sollte darauf abzielen, Menschen gegenüber den großen sozialen Risiken des Lebens umfassenden Schutz zu geben. Das heißt konkret, dass dann, wenn diese Risiken eintreten, der bisherige Lebensstandard durch gesellschaftliche Unterstützung aufrecht erhalten bleibt und auf jeden Fall materielle Armut und Obdachlosigkeit durch eine Mindestsicherung vermieden wird. Die Umsetzung dieser Grundsätze erfolgt in unterschiedlichen Systemen auf verschiedene Weise: (…..)

Im Falle von Arbeitslosigkeit erhalten die Betroffenen eine zur Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards ausreichende Geldzahlung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Zur Vermeidung von Armut gibt es für alle Mitglieder der Gesellschaft im Bedarfsfall eine gesetzliche Mindestsicherung, die um 20 % höher als die gegenwärtige Sozialhilfe (ab 2005 ALG II) liegt und diese ersetzt. (…..)

Arbeitslosenversicherung: Aufgabe der Unternehmen

Die Arbeitslosenversicherung sollte als gesetzliche Pflichtversicherung organisiert werden, zu deren solidarischer Finanzierung auch Selbständige und Beamte beitragen sollten. Dabei sollte die Finanzierung der Arbeitslosenunterstützung grundsätzlich aus Beiträgen erfolgen, während zusätzliche Ausgaben der Arbeitsmarktpolitik auch aus Bundesmitteln finanziert werden können. Auch die Arbeitslosenunterstützung sollte es den Betroffenen grundsätzlich für eine längere Frist – drei Jahre – möglich machen, ihren Lebensstandard in etwa zu halten. Das erfordert eine Anhebung der Unterstützungssätze. In der Bundesrepublik werden die Beiträge der unselbständig Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen. Es sind aber auch andere Modelle denkbar, sinnvoll und in anderen Ländern realisiert. Da Arbeitslosigkeit eine Folge von Unternehmensentscheidungen oder Unternehmenskrisen ist, die ArbeitnehmerInnen nicht zu verantworten haben, ist es durchaus konsequent, dass die Arbeitgeberseite die Beschäftigten hiergegen versichert und die Kosten hierfür selbst trägt, ähnlich wie das bei der Unfallversicherung der Fall ist. Dass diese Überlegungen durchaus von dieser Welt sind, belegt die Tatsache, dass die Arbeitslosenversicherung in Schweden und in  den USA tatsächlich allein von der Arbeitgeberseite finanziert wird. In Frankreich, den Niederlanden und Kanada trägt die Arbeitgeberseite immerhin den größeren Anteil an den Versicherungskosten. Systematische Gründe sprechen dafür, ein solches Modell auch für die Bundesrepublik zu fordern. (…..)

10. Beschäftigungspolitik: Mehr und bessere Arbeitsplätze

Im Zentrum alternativer Wirtschaftspolitik steht die Beschäftigungspolitik, denn die Massenarbeitslosigkeit ist das soziale Hauptübel in der Bundesrepublik. Sie stürzt die Arbeitslosen in tiefe Krisen, untergräbt die öffentlichen Finanzen, schwächt die Wirtschaft, zerreißt den sozialen Zusammenhalt und gefährdet die Stabilität der demokratischen Gesellschaft. Demokratische Beschäftigungspolitik soll die Massenarbeitslosigkeit schnell und erheblich vermindern und mittelfristig zu  Vollbeschäftigung führen, bei der alle, die arbeiten können und wollen, einen ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz erhalten, der ihnen ein selbst bestimmtes Leben ermöglicht. Lange Erfahrungen belegen, dass dies durch Lohnsenkungen und eine weitere Verschlechterung von Arbeitsbedingungen nicht zu erreichen ist, und dies ist auch theoretisch völlig einsichtig: Lohndrückerei untergräbt die wichtigste Säule der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, den privaten Verbrauch. Das führt nicht zu mehr Einstellungen, sondern zum weiteren Personalabbau bei den Unternehmen und damit zum weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit. Es müssen also andere Wege gegangen werden. Dabei kommt zum einen den Gewerkschaften eine wesentliche gesamtwirtschaftliche Rolle zu, denn ihre Fähigkeit zur Durchsetzung von  Einkommensforderungen und Arbeitszeitverkürzungen in Tarifauseinandersetzungen  schafft die Grundlage für den privaten Konsum der Beschäftigten und für zusätzliche Einstellungen auf Unternehmerseite. Zum anderen aber ist die Politik gefordert,  Anstöße für mehr Beschäftigung zu geben, die der Mechanismus der Märkte nicht hervorbringt. Hierfür empfehlen wir seit langem vier – gleichzeitig begehbare – Wege: ein  kräftiges öffentliches Investitionsprogramm, den Ausbau statt des weiteren Abbaus der öffentlichen Beschäftigung, die Verstärkung statt der Austrocknung der Arbeitsmarktpolitik und die politische Unterstützung der Verkürzung statt der Verlängerung von Arbeitszeiten.

– Wir schlagen ein öffentliches Investitionsprogramm in Höhe von jährlich 75 Mrd. € für den Zeitraum von 10 Jahren vor. Es sollte grob in ein öffentliches Sonderprogramm für den Aufbau Ost (20 Mrd. €), ein Programm zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur (15 Mrd. €) und ein ökologisches Sanierungs- und Modernisierungsprogramm (40 Mrd. €) unterteilt werden. Ein solches Programm schafft Arbeitsplätze und trägt gleichzeitig zur Sanierung und ökologischen Modernisierung der zunehmend veralteten und  teilweise maroden Infrastruktur in Deutschland bei. Die öffentlichen Investitionen in  Deutschland sind in den vergangenen 10 Jahren besonders vernachlässigt worden. Sie sind von 2,8 % in 1992 auf 1,6 % des BIP in 2002 gefallen und lagen damit an vorletzter Stelle in der EU. Hierdurch ist die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur – z. B. der  Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrsnetzes, von Schulbauten und Krankenhäusern – in vielen Kommunen bereits spürbar beeinträchtigt. Ihnen sollten die  Mittel daher in hohem Maße zufließen.

– öffentliche Beschäftigung: Das Personal der öffentlichen Verwaltung in Deutschland ist zwischen 1991 und 2001 um 1,1 Millionen Personen, d.h. um mehr als ein Viertel (28,4 %), abgebaut worden. Dies hat auf der einen Seite unmittelbar zum Anstieg der Arbeitslosigkeit beigetragen und auf der anderen Seite den Umfang und die Qualität öffentlicher Dienstleistungen spürbar vermindert und verschlechtert. Mittlerweile gibt es in zentralen Breichen der öffentlichen Daseinsvorsorge – Schulen, Kindergärten,  Krankenhäusern

– akuten Personalmangel. Das Ergebnis ist in der PISA-Studie eindrucksvoll demonstriert worden. Diese personelle Austrocknung muss unverzüglich gestoppt und dadurch umgedreht werden, dass die Zahl der regulären Stellen für die öffentliche Bildung, die Gesundheitspolitik (einschließlich des Krankenhaus- und Pflegepersonals)  und die Kultur wieder entsprechend dem Bedarf aufgestockt wird. Überdies sollte die gemeinwohlorientierter Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, z. B. in  Vereinen, Genossenschaften und Stiftungen stärker gefördert werden. Zur Ausdehnung  öffentlicher Beschäftigung in diesen Bereichen ist ein Betrag von jährlich 30 Mrd. € erforderlich, durch den mindestens 1 Million zusätzlicher Arbeitsplätze geschaffen und zu tariflichen Bedingungen bezahlt werden können.

Investitionsprogramm für mehr Beschäftigung

Sonderprogramm Aufbau Ost  

Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur der Länder u. Kommunen in Ostdeutschland 15,0 Mrd. €
Zielgerichtete Investitionsförderung für ostdeutsche Unternehmen 2,5 Mrd. €
Stadtentwicklungsförderung (einschließlich Rückbau) in Ostdeutschland 2,5 Mrd. €
Bildungs- und Kulturprogramm
Bildungsprogramm einschließlich Hochschulen 12,5 Mrd. €  
Kultursonderprogramm 2,5 Mrd. €  
Ökologisches Investitionsprogramm  
Eisenbahninfrastruktur 10,0 Mrd. €  
ÖPNV 7,5 Mrd. €  
Regionale Bahnverkehre 5,0 Mrd. €  
Modernisierung Wasserver- und -entsorgung 5,0 Mrd. €  
Energieeinsparung Gebäude 10,0 Mrd. €  
Kraftwerke/Energieforschung 1,25 Mrd. €  
Regionalhilfen/private Wirtschaft/Produktdesign 1,25 Mrd. €  
Insgesamt 75,0 Mrd. €  

 – Arbeitsmarktpolitik: Die Abschaffung der Strukturanpassungs- und die rigorose  Kürzung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen haben unmittelbar einschneidende  Konsequenzen für die Beschäftigung und für die Arbeitslosen. Auch wenn ABM nicht  immer den gewünschten Erfolg hatten, Personen aus derartigen Maßnahmen schnell in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern, haben sie diesen Personenkreis doch aufgefangen, zumindest vorübergehend stabilisiert und damit auf jeden Fall ihre  zukünftigen Arbeitsmarkt- und Berufschancen verbessert. Die weitgehende Abschaffung  dieser Auffangmöglichkeiten wird mehrere Zehntausend Betroffene auf die abschüssige Bahn des Qualifikationsverlustes, der sozialen Isolierung und individuellen Destabilisierung stoßen. Dies ist gesellschaftlich unverantwortlich und muss daher  verhindert werden. Die Wiederherstellung, Beibehaltung und in besonderen  Problemregionen (vor allem in Ostdeutschland) die Aufstockung einer gezielten und qualifizierten Arbeitsmarktpolitik ist daher beschäftigungs- und gesellschaftspolitisch geboten. Sie kann überdies dazu beitragen, zusätzliche öffentliche Güter  bereitzustellen. Wir schlagen vor, hierfür weitere 20 Mrd. € pro Jahr bereit zu stellen.

– Der Druck der privaten und öffentlichen Arbeitgeber zur – überdies noch unbezahlten – Verlängerung der individuellen Arbeitszeiten der Beschäftigten ist sozial und beschäftigungspolitisch kontraproduktiv:

Die Erhöhung des Arbeitsvolumens ohne gleichzeitige Erhöhung der Lohnsumme wird zum Überangebot an den Märkten führen, auf das die Unternehmen mit Entlassungen reagieren. Verlängerungen der Arbeitszeit führen also zu abnehmender Beschäftigung und zunehmender Arbeitslosigkeit – ganz abgesehen von den zusätzlichen  Belastungen für die Arbeitenden und ihre Familien. Der umgekehrte Weg ist geboten: Die Verkürzung der individuellen Arbeitszeiten stellten die Unternehmen vor die Notwendigkeit, mehr Arbeitskräfte einzustellen, soweit die Arbeitszeitverkürzung nicht mit sinkender Konsumnachfrage einhergeht. Dies kann dadurch verhindert werden, dass Arbeitszeitverkürzungen möglichst ohne Lohnverlust vereinbart werden. Die daraus  resultierenden höheren Stundenlöhne können auf Unternehmensebene durch die  steigende Produktivität der Beschäftigten kompensiert werden. Wenn es durch kräftige Arbeitszeitverkürzungen zu Neueinstellungen kommt, kurbelt dies die  gesamtwirtschaftliche Nachfrage an und gibt den Unternehmen zusätzliche  Absatzperspektiven. Wo die Steigerung der Stundenlöhne durch Arbeitszeitverkürzungen ohne Lohnkürzungen bei kleinen und mittleren Betrieben zu massiven Problemen führt, kann und sollte die Politik mit zeitlich begrenzten  Lohnkostensubventionen stützend eingreifen.

Wir schlagen vor, hierfür 4 Mrd. € bereit zu stellen. Ein solches beschäftigungspolitisches Gesamtprogramm kostet viel Geld. Für die vier  Teilprogramme ergibt sich eine Gesamtsumme öffentlicher Ausgaben von 129 Mrd. € pro Jahr, und dies für einen Zeitraum von 10 Jahren. Bezogen auf die Gesamtausgaben aller öffentlichen Haushalte (970 Mrd. € in 2002) würde die Bereitstellung dieser Mittel zu einem Ausgabenanstieg von 13 % führen. Es wäre jedoch völlig verfehlt, das  skizzierte Programm angesichts dieser Größenordnung als unfinanzierbar und daher unrealisierbar fallen zu lassen. Drei Argumente sprechen dafür, dass ein solches Programm finanziert werden sollte und finanziert werden kann:

Erstens führt der Erfolg umfassender Beschäftigungspolitik mittelfristig zu  Selbstfinanzierungseffekten. Aufgrund der höheren Beschäftigung und des stärkeren Wachstums fließen den öffentlichen Haushalten – mit zeitlicher Verzögerung –  zusätzliche Mittel in Form von Steuern und Sozialabgaben zu. Dass die Höhe dieser Selbstfinanzierung beträchtlich ist, ergibt sich schon aus den offiziellen Angaben, die die Bundesagentur für Arbeit über die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit macht. Sie liegen für 4,1 Millionen registrierte Arbeitslose bei 75 Mrd. €. Wenn es gelänge, durch eine massive Beschäftigungspolitik in dem oben skizzierten Sinne diesen Menschen einen Arbeitsplatz zu verschaffen und die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit daher entfielen, würde die Entlastung der öffentlichen Haushalte bereits mehr als die Hälfte der Programmkosten ausmachen.

Zweitens würden mehr Effizienz und Gerechtigkeit in der Steuerpolitik schon mittelfristig  zu zusätzlichen Einnahmen führen, die für Beschäftigungspolitik verwendet werden können. Zur Finanzierung des vorgeschlagenen beschäftigungspolitischen Programms in Höhe von 129 Mrd. € jährlich wäre eine Kombination von Reformen bestehender Steuern (Erbschaftsteuer: +4 Mrd. €, Ehegattensplitting: +22 Mrd. €), der Einführung neuer Steuern (Vermögensteuer: +14 Mrd. €, Börsenumsatzsteuer: +9 Mrd. €,  Spekulationsteuer: +17 Mrd. €, Wertschöpfungsteuer: +13 Mrd. €) sowie einer effizienteren Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (+50 Mrd. €) ausreichend.

Drittens ist es auch sinnvoll und machbar, zur Umsetzung des Teils des Programms,  der kurzfristig nicht durch zusätzliche Steuern finanzierbar ist – und bei konjunktursensiblen Steuern wegen der möglichen negativen Rückwirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung auch nicht finanziert werden sollte – die öffentliche  Neuverschuldung kurzfristig auszuweiten. Dies würde angesichts der aktuellen  weltwirtschaftlichen Überliquidität weder zu Verdrängungs- noch zu Zinseffekten an den  Kapitalmärkten führen. Den zusätzlichen Zinsbelastungen der öffentlichen Haushalte, die eine derartige Neuverschuldung mit sich bringt, stehen die zusätzlichen Einnahmen gegenüber, die den öffentlichen Haushalten durch erfolgreiche Beschäftigungspolitik zufließen. Auch der absehbare erneute Verstoß gegen den europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt sollte eine intensive Beschäftigungspolitik nicht verhindern  können. Er sollte vielmehr Anlass sein, die engen Bestimmungen dieses Vertrages zu beseitigen und durch Regeln für ein koordiniertes europäisches Vorgehen zu ersetzen, die nachhaltige Entwicklung, Vollbeschäftigung und sozialen Ausgleich zur Zielgröße der Wirtschaftspolitik machen und die öffentlichen Finanzen hieran ausrichten.

Nach: Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (2004): Memorandum 2004 

 

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