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REUTERS
- Meldung vom 14.Juni 2004
Keinen
Lichtblick liefert die Umfrage dem DIHK zufolge für den schwachen
Arbeitsmarkt: "Ein
Personalaufbau wird nicht beabsichtigt." Nur neun
Prozent der Firmen wollen ihr Personal aufstocken, wie schon im Februar
planen dagegen 30 Prozent Stellenabbau. "Zur Sicherung
ihrer Wettbewerbsfähigkeit sehen sich deutsche Unternehmen
gezwungen
zu rationalisieren beziehungsweise beschäftigungsintensive Produktion ins
Ausland zu verlagern." Wansleben zufolge erwartet der DIHK im
Jahresschnitt 2004 einen Rückgang
der Beschäftigtenzahl um 100.000.
Kommentar:
Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die drei großen VERSPRECHEN der
Globalisierung:
-
mehr
Freiheit
-
mehr
Vielfalt
-
mehr
Wohlstand
Dies
sollte, so war der Plan, für ALLE gelten!
Schaut
man sich im Zusammenhang mit der Reuters Meldung die Definition von Arbeitslosigkeit an (Quelle:
Arbeitsagentur.de), dann gibt es einige Punkte, die auffallen:
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Kommentar
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Arbeitslosigkeit |
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- Grundsatz
- Beschäftigungssuche
- Verfügbarkeit
- Erreichbarkeit
- Zumutbarkeit
- Sonderregelungen
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Grundsatz
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Sie müssen für den Bezug von Arbeitslosengeld
arbeitslos sein.
Arbeitslos ist, wer
- vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis steht
und
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Std. wöchentlich
umfassende Beschäftigung sucht.
Arbeitslos ist auch, wer nur
- eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung
oder
- eine Tätigkeit als Selbständiger oder mithelfender
Familienangehöriger von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt.
Die Woche in diesem Sinne ist nicht mit der Kalenderwoche identisch,
sondern umfasst sieben aufeinanderfolgende Tage, beginnend mit dem
ersten Tag der Beschäftigung bzw. Tätigkeit.
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Beschäftigungssuche
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| Hier ergibt sich
die Frage: WOHIN gehen die Vermittlungsbemühungen der
Arbeitsagenturen und welche Möglichkeiten gibt es überhaupt, wenn
es gleichzeitig immer weniger Arbeitsplätze gibt?
Dies bedeutet aber auch, dass
die "Schuld" auf die Arbeitssuchenden abgewälzt wird und
die Arbeitsagenturen sich bequem zurücklehnen können.
Die Politik erhöht den Druck
auf die ohnehin Schwachen statt STRUKTUREN zu reformieren.
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Teil der Arbeitslosigkeit ist die Beschäftigungssuche.
Sie gelten nur dann als arbeitslos im Sinne des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III), wenn Sie
- alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, um Ihre Beschäftigungslosigkeit
zu beenden (Eigenbemühungen) und
- für Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung
stehen.
Mit der Verpflichtung, sich aktiv um eine Beschäftigung zu bemühen,
hat der Gesetzgeber betont, dass in erster Linie Sie gefordert sind,
Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden.
Liegt der Wille zu Eigenbemühungen nicht vor oder wird ein von der
Agentur für Arbeit geforderter Nachweis über die Eigenbemühungen
nicht oder nicht ausreichend geführt, kann Ihr Leistungsanspruch
– gegebenenfalls rückwirkend – entfallen. In der Regel reicht
es aus, wenn Sie Ihre Eigenbemühungen mündlich darlegen können.
Wenn konkrete Nachweise über Ihre Eigenbemühungen erforderlich
werden, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit ein
gesondertes Aufforderungsschreiben. Es empfiehlt sich deshalb,
Notizen über eigene Aktivitäten zu machen.
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Verfügbarkeit
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| Hier ist nach der
Qualität der Vermittlungsbemühungen zu fragen und die Frage zu
stellen, ob es diese Bemühungen überhaupt gibt. Ein häufig
gehörter Satz ist - "Für Sie haben wir sowieso nichts."
-
Des weiteren gibt es immer
noch Vermittler, die sich gestört fühlen, wenn Menschen kommen
und um Arbeit nachfragen.
siehe auch Alltags-Absurditäten
- TEIL 1
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Außerdem müssen Sie für Vermittlungsbemühungen
der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen.
Hierunter versteht man, dass Sie
- erreichbar sind
und
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen können
und dürfen
und
- bereit sind, zumutbaren Vorschlägen zur Teilnahme an
Maßnahmen der beruflichen Eingliederung nachzukommen
und
- bereit sind, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen.
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Erreichbarkeit
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Unter Erreichbarkeit versteht man,
- dass Sie persönlich für Ihre Agentur für Arbeit an jedem
Werktag
- unter der von Ihnen benannten Anschrift erreichbar sind
und
- die Agentur für Arbeit auch täglich aufsuchen können.
Falls dies aus zwingenden absehbaren Gründen einmal vorübergehend
nicht möglich sein sollte, informieren Sie bitte frühzeitig Ihren
Arbeitsvermittler. Wohn- und Postanschrift müssen identisch sein.
Grundsätzlich können bei einem Aufenthalt unter einer anderen als
der Agentur für Arbeit bekannten Wohnanschrift Leistungen nicht
gezahlt werden. Wenn Sie dennoch beabsichtigen, sich vorübergehend
unter einer anderen Anschrift aufzuhalten benachrichtigen Sie bitte
vorher die Agentur für Arbeit. Sie wird Sie informieren, ob und
unter welchen Bedingungen ein leistungsunschädlicher Aufenthalt möglich
ist. Verreisen Sie ohne vorherige Unterrichtung und Zustimmung Ihres
Arbeitsvermittlers, wird die Bewilligung der Leistung rückwirkend
vom Reisebeginn an aufgehoben.
Sie müssen in der Lage sein
- eine versicherungspflichtige,
- mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung
- unter den auf dem Arbeitsmarkt allgemein üblichen
Arbeitsbedingungen
ausüben zu können und zu dürfen.
Betreuen Sie aufsichtsbedürftige Kinder oder pflegebedürftige
Personen, dann muss die weitere Betreuung sichergestellt sein, wenn
Sie eine Beschäftigung aufnehmen.
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Zumutbarkeit
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Bei der Zumutbarkeit ist zu bedenken,
- dass die neue Beschäftigung nicht unbedingt Ihrer Ausbildung
oder Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit entsprechen muss;
- dass die neue Arbeitsstelle weiter als die bisherige von Ihrer
Wohnung entfernt sein kann;
- dass die Arbeitsbedingungen ungünstiger sein können als die
bisherigen, zum Beispiel wenn lediglich der tarifliche
Arbeitslohn gezahlt wird oder im Vergleich zur früheren Tätigkeit
übertarifliche Zuschläge und andere Vergünstigungen entfallen;
- dass die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit anders als
bei Ihrer bisherigen Beschäftigung sein kann;
- dass Sie unter Umständen umziehen müssen.
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Sonderregelungen
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| Zum Bereich Trainingsmaßnahmen
und berufliche Weiterbildung ist anzumerken, dass es
sicherlich gute Bildungsträger und sinnvolle
Weiterbildungsmaßnahmen gibt, gleichzeitig ist es aber auch richtig,
dass, - weil immer mehr und nur auf den PREIS geschaut wird -, die
Qualität von Maßnahmen abnimmt. Und es ist auch richtig, dass es
Bildungsträger gibt, die Maßnahmen anbieten und durchführen, und
für deren Führungskräfte die Teilnehmer an diesen Maßnahmen nur
"Zahlen", "Pappnasen", "Trottel" und
"Hanseln" sind.
Hier eine Marktbereinigung im
Interesse der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
durchzuführen, wäre die Aufgabe der Bundesagentur.
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Besonderheiten sind zu beachten für
- Ausländer
- Schüler und Studenten
- ältere Arbeitnehmer
sowie bei
- Berufsfindung/Arbeitserprobung
- Trainingsmaßnahmen
- Leistungsminderung
- berufliche Weiterbildung.
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